Klage gegen Telekom Klage gegen Telekom: Nach zwei Jahren endlich Telefon- und DSL-Anschluss
Lobitzsch/MZ. - Es schien so einfach: Am 16. März beauftragte Andreas Panse, als Chef der Sales Management Participation UG mit Sitz in Lobitzsch, einen Telefon- und DSL-Anschluss bei der Telekom. Bereits wenige Tage später wurden ihm die Endgeräte zugesendet. Ein Techniker installierte den Telefonanschluss und bestätigte Panse, dass ein Digitaler Teilnehmeranschluss (DSL) prinzipiell möglich sei, lediglich die Leitung umgeklemmt werden müsse. Das war vor gut zwei Jahren. Bis vor wenige Wochen sollte die Odyssee andauern. Am 1. Juni lief erstmals Saft durch die Glasfaser-Überlandleitung, die von Uichteritz bis an den Rand des Ortes gezogen wurde. Panse, der diplomierte Kaufmann, hatte den Rechtsstreit mit der Telekom gewonnen. "Wenn ich meinen Kunden etwas verspreche, muss ich es einhalten", begründete der Lobitzscher den Gang zum Kadi, von dem nun auch die Einwohner von Lobitzsch profitieren, weil nicht nur ein Anschluss geschaffen wurde.
Die DSL-Odyssee begann mit der korrigierten Auftragsbestätigung der Telekom am 26. April 2010. Eine Surfgeschwindigkeit von bis zu 6 000 Kilobit pro Sekunde wurde im Tarifpaket versprochen. Doch ohne ein Anklemmen der Leitung ging gar nichts. Mehrfach ließ sich Panse versichern, dass der DSL-Einsatz in seinem Büro im Storchennest möglich sei. Telefonisch wurde der Kaufmann, der unter anderem Kabellagen für Autozulieferer vertreibt, immer wieder vertröstet. Letztendlich wurde mitgeteilt, dass ein Anschluss nicht möglich sei, ihm der Vertrag am 20. Dezember 2010 gekündigt. Dem widersprach Panse und übergab die Angelegenheit dem Rechtsanwalt Andreas Brunzel, der ihn fortan vor Gericht vertrat.
Vor gut einem Jahr wurde erstmals der Sachverhalt vor dem Weißenfelser Amtsgericht verhandelt. Und folgendes Urteil gesprochen: "Die beklagte Partei wird verurteilt, .., einen DSL-Anschluss .. mit einer Surfgeschwindigkeit von bis zu 6 000 Kilobit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen." Der Einspruch des Telekom-Vertreters wurde abgewiesen, weil ein wirksamer Vertrag zwischen den beiden Parteien bestand. Die von Seiten der Telekom vorgebrachte Behauptung, dass ein DSL-Anschluss nicht möglich sei, wurde vor Gericht nicht belegt. Auch auf die Tatsache, dass bei Nachbarn ein DSL-Anschluss anliege nicht näher eingegangen.
Daraufhin ging die Telekom beim Landgericht Halle in Berufung: ohne Erfolg. Dass ein Netzausbau zur Herstellung des DSL-Anschlusses nötig sei, war für die Kammer nicht nachvollziehbar. Am 17. Januar hatte Panse dann endgültig Gewissheit. Am Amtsgericht Weißenfels wurde beschlossen, dass die Telekom die zugesicherte Leistung zu bauen hat.
"Der Ort hat an Attraktivität gewonnen", freute sich Panse über den Urteilsspruch. "Davon profitieren alle", sagte er weiter, "auch die Telekom." So verschwinden derzeit immer mehr Richtantennen von den Dächern, die die UMTS-Restsignale einfingen, damit im World-Wide-Web gesurft werden kann. Von der Telekom gab es derweil keine Stellungnahme zum Sachverhalt.