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Kinderbetreuungsgesetz Kinderbetreuungsgesetz: Fünf Euro mehr für die Kita in Teuchern

Von Julia Reinard 15.08.2013, 17:37

TEuchern/MZ - Fünf Euro mehr soll die Betreuung in Kindergärten und -krippen Teucherns ab 1. Oktober kosten. So sieht es der Beschlussentwurf vor, der im Stadtrat am Montag behandelt werden soll. Lediglich die Hortkosten bleiben bei ihrer bisherigen Höhe von 70 Euro monatlich.

Am meisten bezahlen Eltern weiterhin in der Krippe. Wer dort einen Ganztagsplatz von zehn Stunden in Anspruch nimmt, soll ab Oktober mit 175 Euro pro Monat belastet werden, fünf Stunden in der Krippe kosten 115 Euro. Für einen Kindergartenplatz sind zwischen 105 Euro für fünf Stunden und 155 Euro für zehn zu bezahlen. Für jede Betreuungsstufe sind die Gebühren um fünf Euro höher als die, die seit Anfang August gelten.

Abrechnung über die Gemeinde

Bianka Zausch, Leiterin des Haupt- und Ordnungsamts, weiß, warum der Anstieg recht moderat ausfällt: „Wir hatten schon zur Bildung der Einheitsgemeinde die Gebühren angepasst.“ Damals habe man sich mit den Gebühren an denen der Kernstadt Teuchern orientiert, was in einigen Orten zu größeren Steigerungen geführt hatte.

Für die Eltern ändert sich laut Entwurf außerdem, dass sie die Gebühr in jedem Fall an ihre Wohnortgemeinde bezahlen, nicht mehr an die jeweiligen Einrichtungen - auch wenn ihr Kind außerhalb betreut wird. Also Teucherner zahlen in Teuchern, auch wenn das Kind in Weißenfels oder Zeitz betreut wird. Die Abrechnung erfolgt dann von Verwaltung zu Verwaltung. Die Betreuungsplätze kosten in allen Einrichtungen Teucherns das Gleiche, das gilt auch für die freie Kindertagesstätte in Gröben. Laut Beschlussvorlage sollen die Eltern die tägliche oder wöchentliche Betreuungsdauer je für ein halbes Jahr festlegen.

Am meisten zuschießen wird die Gemeinde bei Krippenplätzen - und dabei mehr, je höher der Betreuungsaufwand ist. Denn von den eigentlichen Platzkosten, die die Stadt nach Abzügen der Zuschüsse für zehn Stunden in einer Krippe zahlt, das sind 300,29 Euro, tragen die Eltern weniger als ein Drittel. Mit 175 Euro bezahlen sie genau 29 Prozent. Bei einer fünfstündigen Betreuung übernehmen die Eltern prozentual mehr dieser Kosten, nämlich 34 Prozent. Im Kindergarten liegt der Elternbeitrag bei jeweils rund 45 Prozent. Laut Gesetz darf die Gemeinde maximal die Hälfte der Restkosten umlegen.

Ans Kifög angepasst

Für die Hortbetreuung ist man laut Entwurf bei den bisherigen 70 Euro pro Monat geblieben. Das sind 29 Prozent der Kosten. Hier ist keine Staffelung vorgesehen. Stattdessen sind pauschal sechs Stunden veranschlagt. So bleibe aber auch die Ferienbetreuung abgedeckt, sagt Bianka Zausch.

Mit der neuen Satzung wird nun das Kinderförderungsgesetz des Landes in Teuchern umgesetzt. In der Stadtratssitzung im Juli war die bisherige Satzung so angepasst worden, dass sie das seit 1. August geltende Recht nicht bricht. In ihr waren bereits der Ganztagsanspruch auf einen Betreuungsplatz und eine einheitliche Gebührensatzung für alle Kindereinrichtungen Teucherns festgelegt.