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Gewerbesteuer Gewerbesteuer: Ungleichbehandlung verärgert

Von HEIKE RIEDEL 27.02.2013, 11:12

LÜTZEN/MZ - Dass in Lützen und Röcken die Gewerbesteuerhebesätze nun wieder 325 Prozent betragen sollen, in anderen Ortsteilen aber sogar nur 200 Prozent gelten, sorgte für Verstimmung im Lützener Stadtrat. Deswegen soll die Festlegung der Hebesätze schon im nächsten Jahr wieder auf die Tagesordnung. Denn so einfach wollten es sich viele nicht machen, die Hebesätze wieder so festzulegen, wie sie vor der Gemeindegebietsreform in den damals existierenden Gemeinden bestanden. Jetzt erst einmal kamen sie aber nicht umhin. Denn die Stadt erfüllt nicht mehr die finanziellen Voraussetzungen von 2011, unter denen Kommunalaufsicht und Ministerium für sechs der einstigen Gemeinden der Absenkung auf einen Hebesatz von 240 Prozent einst zustimmten.

Diskutiert wurde, dass die noch bei einem Hebesatz von 200 liegenden Orte mehr von ihren Gewerbetreibenden fordern sollten. Die Gesetzeslage ermöglicht bis 2019 aber nur in Dehlitz, Sössen und Zorbau an der Gewerbesteuer etwas zu ändern. Bei genauer Betrachtung der Situation blieb sogar nur Dehlitz übrig, denn das Risiko ist groß, durch eine Steueranhebung die Deutsche Bank aus Sössen zu vertreiben. Ebenso könnte die weitere Belastung der Zorbauer Unternehmen zum Nachteil des Gewerbegebietes ausgehen.

Für Dehlitz wäre es allerdings möglich gewesen, bei einem Hebesatz von 240 Prozent zu bleiben. Doch der Antrag von Markus Berndt (parteilos) dazu erhielt nur fünf von 19 Stimmen. Somit wird für die Ortschaft wie auch für drei weitere der Hebesatz wieder auf 300 Prozent festgelegt, für Lützen und Röcken auf 325. Das lässt die Stadt 173 000 Euro mehr erwarten.

Parallel soll geklärt werden, ob bereits vor 2019 Änderungen der Hebesätze vorgenommen werden können, wenn die Stadt davon mindestens ebenso profitiert. Ziel der Räte ist, die Ungleichbehandlung der Ortschaften abzubauen.