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Gerichtsentscheidung Gerichtsentscheidung: Handeln des Veterinäramts ist rechtens

30.01.2014, 20:25

WEISSENFELS/NAUMBURG/MZ/HR - Pferde, die das Veterinäramt des Landkreises einer Tierhalterin wegen tierschutzrechtlicher Verstöße weggenommen hat, können jetzt veräußert werden. Das Verwaltungsgericht Halle stellt sich mit zwei Beschlüssen hinter das Vorgehen des Landkreises. Es hat den Vollzug eines Pferdehaltungsverbots im Dezember bestätigt. Das Verbot wurde gegen den Hof im Droyßiger-Zeitzer Forst ausgesprochen, wo die Pferde bis dahin untergebracht waren. Dessen Chefin klagt dagegen und hatte auf aufschiebende Wirkung der Tierwegnahme gehofft. Zudem wollte sie verhindern, dass die Pferde veräußert werden können. Doch das hat sie nicht erreicht.

Noch kein Urteil zur Sache

Ein Urteil in der Sache selbst - Verstöße gegen den Tierschutz und ein generelles Pferdehaltungsverbot - ist damit noch nicht gefallen. Das Gericht nimmt aber die Vorwürfe gegen die Pferdehalterin sehr ernst, ist daraus zu lesen. Unterdessen hatte sich das Veterinäramt laut seiner Leiterin Andrea Krüger auch mit Angriffen angeblicher Eigentümer einzelner der insgesamt 21 Pferde auseinanderzusetzen, die ihre Rechte geltend machen wollen und sich gegen die Unterbringung auf dem Hof richten, wo die Tiere vorübergehend stehen und im Auftrag und auf Kosten des Landkreises versorgt werden.

„An alle Adressen, die uns in diesem Zusammenhang bekanntgeworden sind“, geht eine Information über die Entscheidung, sagt die Amtsleiterin. Wenn zweifelsfrei der Eigentumsnachweis erfolgen könne, würden die Pferde von der Veräußerung ausgenommen.

Unterbringung wird geprüft

Ausgeschlossen werden müsse aber, dass die Tiere wieder auf dem Hof eingestellt werden, für den jetzt das Pferdehaltungsverbot gelte. Krüger sieht bei Eigentümern von Pensionspferden des Hofes sogar eine Mitverantwortung für die tierschutzrechtlichen Verstöße, weil diese denen längst hätten auffallen müssen.

Nach der Ermittlung des Marktwertes der Tiere durch einen unabhängigen Gutachter erfolgt so bald wie möglich die öffentliche Bekanntgabe des Termins für den sogenannten freihändigen Verkauf der Pferde, erklärt Krüger. Interessenten müssten sich dafür vorher anmelden, damit von Amtsseite geprüft werden könne, dass sie die Bedingungen für eine artgerechte Haltung der Pferde erfüllen.