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Für den Kuckuck ist oftmals gar nichts mehr zu finden

Von HEIKE RIEDEL 07.01.2010, 16:44
Ein Gerichtsvollzieher klebt ein Pfandsiegel («Kuckuck») auf einen zu pfändenden Kopierer. (FOTO: DPA)
Ein Gerichtsvollzieher klebt ein Pfandsiegel («Kuckuck») auf einen zu pfändenden Kopierer. (FOTO: DPA) dpa

WEISSENFELS/ZEITZ/MZ. - Der weihnachtlichen Vorfreude können später schmerzhafte Nachwehen folgen. Wer auf die Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht reagiert, hat plötzlich den Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Steffi Weißer hat mit drei männlichen Kollegen beim Amtsgericht Weißenfels das Recht der Gläubiger durchzusetzen. In Zeitz und Naumburg arbeiten ebenfalls je vier Gerichtsvollzieher bei den Amtsgerichten, deren häufigste Aufgabe es ist, im Auftrag des Gläubigers Geld von einem Schuldner zu holen. "Ich habe auch schon den Rest einer Bußgeldforderung von 7,50 Euro einzutreiben gehabt", berichtet Weißer. Sie hat eine Sonderlaufbahn im mittleren Justizdienst absolviert, bevor sie vor sechseinhalb Jahren ihre Arbeit als Gerichtsvollzieherin aufnahm. Die höchsten Forderungen beliefen sich bei ihr bisher um die 15 000 Euro, im Durchschnitt gehe es um 200 Euro.

Von denen, die in Lohn und Brot stehen, zahlten die meisten die Forderungen, wenn sie einmal unerwartet mit dem Vollstreckungsbescheid vor ihrer Tür stehe, berichtet Weißer. Wer kein Geld hat, der muss mit der Pfändung seiner beweglichen verwertbaren Dinge und ihrer Zwangsversteigerung rechnen. "Man muss nach Recht und Gesetz handeln, dabei aber auch Mensch bleiben", sagt die Gerichtsvollzieherin, die bei ihrer Tätigkeit vielfältige Einblicke in die Leben anderer Menschen bekommt. Häufig taucht sie bei Familien auf, die von Hartz IV betroffen sind. Neu erworbene Technik holt sie da manchmal als Sachpfand zurück, weil kein Geld zu holen ist. Doch ihr sogenannter Kuckuck, ein aufgeklebtes Pfandsiegel, geht oft leer aus. Er ist gedacht als Kennzeichen der Beschlagnahmung von sperrigen Gegenständen, die durch eine Versteigerung zu Geld gemacht werden können. "Soweit sich ein Käufer findet", schränkt Steffi Weißer gleich ein. Nach ihren Erfahrungen kommt es im Burgenlandkreis kaum zu Zwangsversteigerungen. Für das Wenige, das zu versteigern ist, soll deswegen zukünftig der Weg über das Internet gewählt werden.

Weißer muss viele verschuldete Haushalte unverrichteter Dinge wieder verlassen, weil sich keine pfändbaren Gegenstände finden lassen. Selten muss sie sich des Schutzes eines ihrer Kollegen oder der Polizei versichern, um die gerichtlichen Entscheidungen zu vollstrecken. Sie weiß auf die Menschen zuzugehen.

Doch mancher ist hartnäckig. So erzählt sie von einem Betrüger, der bei etlichen Firmen in der Kreide stand. Auf ihre Vollstreckungsversuche hat der Mann nicht reagiert. Wenn sie dann auch weder Aussagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erlangen kann und nicht durch Einkommens-, Vermögens- oder Sachpfändung zum Ziel gelangt, dann leitet das Gericht ein Offenbarungsverfahren ein. Und die Eidesstattliche Versicherung an dessen Ende führt zwangsläufig ins Schuldnerregister. Damit ist die Person kreditunwürdig und auch der Arbeitgeber macht oft Schwierigkeiten, weist der Eintrag den Menschen doch als nicht vertrauenswürdig aus.

Der Betrüger ignorierte den Termin für die Eidesstattliche Erklärung. Daraufhin erließ das Gericht Haftbefehl. Und den setzte Weißer diesmal mit der Polizei durch. So konnte die Offenbarungsversicherung schließlich erzwungen werden. Sechs Monate Haft sind die Alternative. Selten müsse aber in ihrem Bereich auf diese Weise ans Ende der staatlichen Machtmittel gegangen werden, sagt Weißer.