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Friedhof in Weißenfels Friedhof in Weißenfels: Kommune will Bürgern größeren Gestaltungsfreiraum bei Gräbern einräumen

Von andreas richter 11.02.2014, 19:39
Kammern in Urnenstelen sind auf dem Weißenfelser Friedhof eine Möglichkeit der Bestattung.
Kammern in Urnenstelen sind auf dem Weißenfelser Friedhof eine Möglichkeit der Bestattung. Peter Lisker Lizenz

weissenfels/MZ - Die Kommune will den Bürgern künftig einen größeren Freiraum bei der Gestaltung der Gräber auf dem städtischen Friedhof einräumen. Das geht aus dem Entwurf einer neuen Friedhofssatzung hervor, über den der Hauptausschuss während seiner Sitzung am Montagabend diskutiert hat.

Die Stadt will auf dem Friedhof am Sausenhölzchen unter anderem künftig als Alternative zu den Urnenkammern eine neue Form der Urnenbestattung, die sogenannte Urnenstaudengrabstätte, anbieten. Diese Form soll ebenso wie die stark nachgefragten Urnenkammern nicht mit Pflegeaufwand für den Bürger verbunden sein. Das heißt, Mitarbeiter des Friedhofs gestalten die Grabstellen mit immergrünen Pflanzen und übernehmen die Pflege der Grabstelle. Der entsprechende Aufwand wird sich künftig in der Friedhofsgebühr widerspiegeln, zu der es derzeit noch keine klaren Angaben gibt.

Der städtische Friedhof soll nach Ansicht des Hauptausschusses grundsätzlich auch für Bestattungen von Verstorbenen genutzt werden dürfen, die nicht in Weißenfels gelebt haben. Bislang muss für einen solchen Fall eine Ausnahme beantragt werden. Jörg Riemer (CDU-Fraktion) plädierte dafür, in dieser Hinsicht bürokratische Hindernisse abzubauen und den Friedhof generell zu öffnen. Er war sich mit anderen Stadträten einig darin, dass ein solcher Schritt keinen drastischen Anstieg bei der Zahl der Bestattungen auswärtig Verstorbener erwarten lässt. (ari)

Im Hauptausschuss zeigte sich Peter Kungl (CDU-Fraktion) zufrieden darüber, dass in der neuen Satzung zahlreiche bisherige Hinweise von Stadträten und anderen Bürgern zum Weißenfelser Friedhof, wie etwa eine Verringerung der Vorschriften für die Grabgestaltung, Eingang gefunden haben. Dennoch plädierte Kungl dafür, sich mit einer Entscheidung über den Entwurf der Satzung, die zu Jahresbeginn 2015 in Kraft treten soll, noch etwas Zeit zu lassen. „Es geht immerhin darum, wie unser Friedhof in den nächsten 30 Jahren aussehen soll. Deshalb könnten wir an diesem Beispiel das praktizieren, wovon wir immer reden - mehr Öffentlichkeit und Transparenz“, sagte Kungl. Weitere Stadträte stimmten ihm zu und regten an, das Gespräch mit Beteiligten wie Bestattungsunternehmen und Steinmetzen ebenso zu suchen wie den Entwurf der Friedhofssatzung vor dem Beschluss einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben.

Volker Rakut, Leiter des Fachbereiches Städtische Dienste, verwies darauf, dass Anregungen von Bestattern, Steinmetzen und Friedhofsnutzern bereits in den vorliegenden Entwurf eingeflossen seien. Er gab zu bedenken, dass die Kommune erst auf der Grundlage einer beschlossenen Satzung die Friedhofsgebühren neu kalkulieren könne. Da eine solche Neukalkulation mit einem enormen Aufwand verbunden sei, sollte man eine Entscheidung nicht ins Uferlose verschieben.

Das allerdings haben die Mitglieder des Hauptausschusses auch nicht vor. Sie folgten jedoch mehrheitlich dem Antrag Kungls auf Vertagung einer Entscheidung. Nachdem die Beteiligten Gelegenheit zur Mitsprache hatten, soll der Entwurf nun nicht wie geplant schon im Stadtrat am 6. März, sondern zunächst noch einmal im Hauptausschuss am 7. April erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Wie die Stadt am Dienstag informierte, besteht ab sofort Gelegenheit, den Entwurf der neuen Satzung für den Friedhof am Sausenhölzchen auf der Internet-Seite der Stadt (www.weissenfels.de) einzusehen. Bis zum 14. März können Bürger ihre Hinweise und Anregungen vorbringen.

Anregungen zur neuen Friedhofssatzung können per E-Mail gerichtet werden an [email protected] oder schriftlich an die Friedhofsverwaltung Weißenfels, Am Sausenhölzchen 8, 06667 Weißenfels, Telefon 03443/37 04 32.