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Frau starb an Verletzungen Die eigene Partnerin angezündet: Gericht verurteilt Mann aus Weißenfels zu Haftstrafe

In Weißenfels hat ein Mann seine Lebensgefährtin angezündet, wenig später starb die Frau an ihren Verletzungen. Nun hat das Landgericht Halle den Mann verurteilt.

Von dpa 28.01.2026, 12:01
Ein Mann soll seine Partnerin angezündet haben, um sie qualvoll zu töten. (Symbolbild)
Ein Mann soll seine Partnerin angezündet haben, um sie qualvoll zu töten. (Symbolbild) Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Weißenfels/Halle - Am Landgericht in Halle (Saale) ist ein Mann zu einer jahrelangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Lebensgefährtin angezündet hat. „Das Ergebnis der Handlung, für die Sie verantwortlich sind, ist endgültig“, betonte der Vorsitzende Richter.

Der 45-Jährige wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er habe nicht die Absicht gehabt, die Frau zu töten, betonte der Richter.

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Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Der Mann aus Polen bestritt die Vorwürfe gegen ihn. Er spricht kaum Deutsch und äußerte sich zu Beginn des Prozesses über seinen Verteidiger zu dem Vorfall. Bis zur rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Partner zündet Frau im Streit an

Während eines Streits im August vergangenen Jahres soll der Pole seine damals 47 Jahre alte ebenfalls polnische Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels im Süden Sachsen-Anhalts mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben, um sie langsam und qualvoll zu töten, hatte es in der Anklage geheißen.

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Mann seine Partnerin „in der körperlichen Unversehrtheit“ verletzten wollte, sagte der Richter. Er sei verantwortlich für den Tod der Frau, der „völlig sinnlos“ ist. Nachdem er die Frau mit der Flüssigkeit übergossen und angezündet hatte, sei er von den Folgen seiner Handlung allerdings überrascht gewesen.

Erwiesen worden sei auch, dass es in der Vergangenheit schon zu Gewalt und lautem Streit in der Beziehung gekommen war, hieß es. 

Verteidigung will Freispruch, Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Der Staatsanwalt sprach sich nach mehreren Verhandlungstagen für eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Er sei davon überzeugt: Der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin mit Spiritus übergossen und angezündet. „Das war kein Unfall“, sagte er. Es bestehe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte die Frau, „die er vielleicht einmal geliebt hat“, ermordet hat.

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte hingegen für einen Freispruch seines Mandanten. Es sei nicht anzunehmen, dass der Mann seine Partnerin töten wollte. Außerdem habe im Laufe des Prozesses nicht widerlegt werden können, dass sich der Vorfall so ereignet hat, wie der Angeklagte es zu Prozessbeginn geschildert hatte.

Er hatte angegeben, dass die Frau versehentlich von ihm mit einer brennbaren Flüssigkeit, vermutlich purem Alkohol, übergossen worden sei, als er einen Tisch habe abräumen und damit saubermachen wollen. Kurz danach habe die Frau eine Zigarette rauchen wollen und sich dabei selbst angezündet.