Entzug als Chance Entzug als Chance: Milde Strafe nach zwei Einbrüchen in Weißenfels

Halle (Saale)/Weissenfels - Die Minuten vergehen, doch die Sechste Große Strafkammer des Landgerichts in Halle lässt sich an diesem Montagmorgen etwas mehr Zeit bei der Urteilsfindung. Um 10.15 Uhr sollte der Prozess gegen Adham Z. zu Ende gehen. Doch erst kurz vor 11 Uhr verkündet die Vorsitzende Richterin Jana Häußler das Urteil.
Der 22 Jahre alte Syrer aus Weißenfels wird wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro und wegen schweren Raubes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
„Ich bedauere, was ich getan habe"
Gefasst nimmt der Syrer die Strafe entgegen. Die Plädoyers der Staatsanwältin und seines Verteidigers hatte er noch schwer atmend und weinend verfolgt. Unter Tränen und wild schluchzend richtete er das Letzte Wort an das Gericht: „Ich bedauere, was ich getan habe. Ich möchte ein ganz normaler Mensch werden und die Chance bekommen, mein Leben wieder zu regeln“, so der Flüchtling.
Seit Ende August musste sich Z. vor dem Landgericht verantworten. Er soll in Weißenfels an zwei Einbrüchen beteiligt gewesen sein (die MZ berichtete). Zum einen soll er mit einem Komplizen in ein Döner-Bistro in der Merseburger Straße eingestiegen sein und versucht haben, zwei Spielautomaten zu knacken, um an Bargeld zu gelangen. Dies misslang - dennoch plädierte die Staatsanwältin auf einen sonderschweren Diebstahl. Das Gericht jedoch belässt es bei einem versuchten Einbruch. Nur so bleibt dem geständigen 22-Jährigen bei diesem Delikt eine Gefängnisstrafe erspart.
„Wir sind überzeugt, dass B. die treibende Kraft bei dem Einbruch war“
Anders verhält es sich bei dem Einbruch in eine Wohnung in der Leopold-Kell-Straße, den Z. mit dem bereits verurteilten Marokkaner Youssef B. begangen haben soll. B. soll dabei die Schwester der Wohnungsinhaberin mit einer Waffe und Z. einen Mann mit Pfefferspray bedroht haben. Laut Z. ging der Einbruch jedoch von seinem Komplizen aus. Beide sollen die Wohnung nach Drogen durchsucht haben.
Am Ende nahmen sie unter anderem Spielkonsolen im Wert von rund 300 Euro mit. „Wir sind überzeugt, dass B. die treibende Kraft bei dem Einbruch war“, erklärt Jana Häußler in ihrer Urteilsbegründung und folgt damit den Ausführungen des Verteidigers. Jedoch sieht sie es wie die Staatsanwältin als erwiesen an, dass Z. das Pfefferspray auf den Mann gerichtet hat.
„Wir sind äußerst milde gewesen“
Mit der Gefängnis- sowie der Geldstrafe bleibt das Gericht aber weit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. „Wir sind äußerst milde gewesen“, erklärt Jana Häußler und lässt erkennen, dass das Gericht bei der Urteilsfindung die persönlichen Verhältnisse des Syrers mit berücksichtigt hat. „Sie sind als Jugendlicher hierhergekommen und haben sich den falschen Leuten angeschlossen“, so die Richterin.
Die Folge: Z. lebte so gut wie auf der Straße und wurde drogenabhängig. „Wir möchten, dass sie an sich arbeiten und von den Drogen wegkommen. Deshalb haben wir die Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet“, führt die Richterin weiter aus. Doch es komme nun auf den 22-Jährigen selbst an, „wieder auf die Beine zu kommen. Sie sollten auch nachdenken, was das für ihre Familie bedeutet, wenn sie hier als Gast in diesem Land Straftaten begehen. Es sind viele rechtschaffene Syrer nach Deutschland gekommen. An denen sollten sie sich orientieren“, so Jana Häußler. (mz)