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"Ein Fall der nie weggelegt wird" "Ein Fall der nie weggelegt wird": An welche Grenzen die Ermittler dabei stoßen

Von Alexander Kempf 27.06.2019, 05:00
Der Gedenkstein für das Weißenfelser Menschenkind.
Der Gedenkstein für das Weißenfelser Menschenkind. Peter Lisker

Weissenfels - Die Weißenfelser haben das Menschenkind, das vor zwei Jahren tot in der Saalestadt aufgefunden worden ist, nicht vergessen. Noch immer ist ein Gedenkstein auf dem städtischen Friedhof mit Kuscheltieren gesäumt. Es ist ein Sinnbild der Anteilnahme. Viele Menschen in Weißenfels hat der Tod des ermordeten Säuglings sehr bewegt.

Polizei hat seit Mai vergangenen Jahres 2217 Frauen angeschrieben

Und noch immer rätseln nicht nur die Ermittler, wie es zu der Tragödie überhaupt kommen konnte. Bei einer zweiten DNA-Reihenuntersuchung sind mittlerweile schon mehr als 1762 Speichelproben von Frauen mit den Daten des Kindes abgeglichen worden - bisher aber ohne Übereinstimmung. Insgesamt hat die Polizei seit Mai vergangenen Jahres 2217 Frauen angeschrieben, die zur Tatzeit im gebärfähigen Alter gewesen sind und in der Nähe des Fundorts gelebt haben.

Ein Teil der Frauen sei von vornherein ausgeschieden, erklärt der zuständige Naumburger Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang. Denn die 203 Frauen hätten in der fraglichen Zeit ein Kind geboren. Wie der Oberstaatsanwalt weiter berichtet, hätten mehr als 90 Frauen bislang auf zwei Einladungen nicht reagiert. Zusätzlich hätten mehr als ein Dutzend Frauen eine DNA-Abgabe bisher verweigert.

Grenzen der Ermittler: Mutter setzt sich ins Ausland ab

Und noch ein Fakt erschwert eine lückenlose Fahndung. Denn 64 potenzielle Mütter, die von den Ermittlern angeschrieben worden sind, leben laut der Staatsanwaltschaft mittlerweile im Ausland. Sie zur Abgabe eines DNA-Tests einzuladen ist rechtlich nicht möglich, erklärt Hans-Jürgen Neufang. Denn der Test basiert allein auf Freiwilligkeit. Anders wäre der Fall gelagert, wenn beispielsweise ein Zeuge in einem anderen Land vernommen werden muss. Über einen Ersuch des Bundesjustizministeriums an das Pendant in dem jeweiligen Land wäre dies denkbar.

Hat sich die Mutter des getöteten Säuglings also womöglich ins Ausland abgesetzt, worüber in sozialen Netzwerken schon spekuliert worden ist? Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang hält das für möglich, hat dazu aber keine weiteren zwingenden Hinweise. „Es wäre nicht von der Hand zu weisen, dass eine Mutter, die ihr Kind getötet hat, sich absetzt“, sagt er. Immerhin würde die Staatsanwaltschaft, wenn es denn zu einer Anklage kommen sollte, wohl eine mehrjährige Haftstrafe fordern. Immer vorausgesetzt, es gibt keine mildernden Umstände, wie etwa vorliegende psychische Erkrankungen.

Akten immer wieder in die Hand genommen, um neue Ermittlungsansätze zu prüfen

Aller Widrigkeiten zum Trotz ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei weiter. „Das ist ein Fall, der nie weggelegt wird“, sagt Hans-Jürgen Neufang und verweist auf den Fall einer gefundenen Babyleiche vor elf Jahren im Fockendorfer Grund in Zeitz. Dort sind die Ermittlungen fünf Jahre nach dem Fund zwar eingestellt worden, jedoch würden die Akten immer wieder in die Hand genommen, um neue Ermittlungsansätze zu prüfen.

Beim Fall in Zeitz deutete die DNA des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Mutter aus dem südosteuropäischen Raum hin. Unklar ist bis heute, ob sie überhaupt einen Bezug zur Stadt hatte. In Weißenfels, wo viele ausländische Arbeiter leben, gibt es vergleichbare Hinweise nicht. Die hohe Fluktuation unter ausländischen Arbeitskräften in der Saalestadt habe die Ermittler bei anderen Fällen in der Vergangenheit aber schon wiederholt vor Probleme gestellt, so der Oberstaatsanwalt. Etwa wenn Verdächtige oder Zeugen ins Ausland verzogen sind. (mz)