Nach Freispruch für Unfallverursacher Staatsanwaltschaft zieht Berufung zurück: Urteil im Biker-Prozess rechtskräftig
Anfang März wurde ein 42 Jahre alter Mann vom Vorwurf der vierfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen. Er hatte 2019 auf der A9 einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem drei Mitglieder der Motorradfreunde Grunau aus Hohenmölsen und ein weiterer Biker ums Leben kamen.
Aktualisiert: 20.04.2023, 18:38

Hohenmölsen/Gera/MZ - Das Urteil des Schöffengerichts Rudolstadt im Biker-Prozess ist rechtskräftig – der Fall wird somit nicht vor dem Landgericht Gera neu verhandelt. Wie Oberstaatsanwalt Thomas Riebel von der Staatsanwaltschaft Gera auf MZ-Nachfrage mitteilte, hat die Anklagebehörde die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. „Damit wird das Urteil rechtskräftig und das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen“, sagte Riebel.