Abwasserbeseitigung in Weißenfels Abwasserbeseitigung in Weißenfels: Geld vom Land für Ausbau des Klärwerkes

weissenfels/MZ - Die Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) bekommt vom Land Sachsen-Anhalt 9,5 Millionen Euro Fördermittel für den Bau von zwei Regenüberlaufbecken und die Erweiterung des Klärwerkes in Weißenfels. Einen entsprechenden Bescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat AöR-Vorstand Andreas Dittmann in dieser Woche erhalten. Mit dem Geld können knapp 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Investition bezahlt werden.
Das Weißenfelser Klärwerk arbeitet seit Jahren am Limit. In den Jahren 2006, 2010 und 2011 wurden auf der Anlage erhebliche Überschreitungen von Grenzwerten für in die Saale eingeleitetes Abwasser festgestellt. Diese hatten millionenschwere Strafzahlungen zur Folge. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um den Betrieb der Kläranlage zu stabilisieren. Dazu gehört die Errichtung eines Havariebeckens.
Der Bau neuer Regenüberlaufbecken ist Bestandteil des 1994 erstmals beschlossenen Generalentwässerungsplanes der Stadt. Die Becken sollen bei starken Niederschlägen Regenwasser aufnehmen und später dosiert an das Klärwerk abgeben. (ari)
„Diese Summe ist schon eine Hausnummer“, sagte Dittmann gestern gegenüber der MZ. Ihm falle kein Beispiel ein, bei dem bisher in Sachsen-Anhalt Investitionen in Abwasseranlagen derart großzügig aus öffentlichen Kassen gefördert wurden. Der Antrag auf Fördermittel war bereits vor mehr als einem Jahr noch vom Vorläufer der AöR, dem Weißenfelser Abwasserzweckverband, gestellt worden. Der Baubeginn für die dringend notwendigen Investitionen hatte sich wegen der fehlenden Fördermittelzusage immer wieder verzögert. Noch im Dezember letzten Jahres hatte der Stadtrat einer kommunalen Bürgschaft in Höhe von 14 Millionen Euro für die Aufnahme eines kurzfristigen Kredites bei der Sparkasse zugestimmt. Damit sollte eine Zwischenfinanzierung der Investitionen sichergestellt werden. „Wir werden dennoch eine Anschubfinanzierung brauchen, die Höhe werden wir in den nächsten Tagen jedoch neu kalkulieren“, sagte Dittmann gestern zur veränderten Situation zu Jahresbeginn. Der AöR-Vorstand rechnet damit, dass spätestens Anfang April mit den Bauvorhaben begonnen werden kann.
Die nunmehr vorliegende Fördermittelzusage ist laut Dittmann nicht unmittelbar an das Bestehen einer gültigen Satzung zur Erhebung von Herstellungskostenbeiträgen (HKB) geknüpft. Offenbar ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt davon überzeugt, dass man in Weißenfels zu der Zusage steht, eine solche Beitragssatzung bis Ende dieses Jahres zu verabschieden. Eine entsprechende Willensbekundung hatte der Verwaltungsrat der AöR Ende vergangenen Jahres noch einmal abgegeben. „Es gibt gesetzliche Grundlagen, die uns zwingen, diese Beiträge zu erheben“, machte Dittmann ausdrücklich deutlich und verwies darauf, dass solche Abgaben für die Errichtung von Abwasseranlagen fast überall im Land bereits erhoben worden sind.
Allerdings dürfte den Verantwortlichen in Weißenfels eine zweite Nachricht dieser Tage neues Kopfzerbrechen bereiten. Will das Land doch mit einer jetzt angekündigten Novelle des Kommunalabgabengesetzes verhindern, dass gegenüber den Bürgern Beitragsforderungen für Arbeiten erhoben werden, die länger als zehn Jahre zurückliegen. Da dies in Weißenfels in Größenordnungen der Fall wäre, würde der Abwasseranstalt ein beträchtlicher Teil der geplanten Einnahmen als Finanzierungsquelle für Investitionen wegbrechen. Derzeit plant man, dass 2015 und 2016 jeweils rund zehn Millionen Euro über HKB eingenommen werden. Es gebe Signale, dass das Land eine Übergangsfrist für eine länger als zehn Jahre rückwirkende Beitragserhebung einräumen will, so Dittmann gestern. Es sei jetzt Aufgabe der Abwasseranstalt eine rechtssichere Satzung auszuarbeiten, um dann in dem erhofften Übergangszeitraum, etwa in der zweiten Hälfte dieses Jahres, die Grundlage für die Beitragserhebung auf dem Tisch zu haben. „Gibt es keine Übergangsfrist, dann haben wir ein Problem“, räumte Dittmann allerdings ein. Er baue jedoch darauf, dass das Land Weißenfels mit seinen Abwasserproblemen auch nach der Fördermittelzusage nicht allein lässt.
„Die ganze Sache erscheint nun in neuem Licht. Hier wird man wohl ordentlich nachkalkulieren müssen“, sagte Heidelinde Penndorf, Sprecherin der Weißenfelser Bürgerinitiative für sozial gerechte Abwasserabgaben (BI), und forderte angesichts der neuen Situation die Einberufung eines außerplanmäßigen Runden Tisches. Nach ihrer Meinung hätte die Abwasseranstalt ihren Wirtschaftsplan vorausschauend bereits auf der Annahme aufbauen müssen, dass das Land eine solche Verjährungsfrist verabschiedet. Und sie bekräftigte ihre Forderung, bei einer Kalkulation der Abwasserbeiträge die Industrie angesichts ihres hohen Anteils am Abwasseraufkommen in Weißenfels entsprechend in die Pflicht zu nehmen.
