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Verkehrsmalheur im Burgenlandkreis A38 bei Lützen: Schwertransport passt nicht durch die Baustelle - und muss deshalb wenden

Auf der A38 bei Lützen ist ein Schwertransport an einer Baustelle stecken geblieben. Was an dem Spezialtransport laut Polizei alles faul war und welches Bußgeld dem Unternehmer droht.

Von Michael Tempel 26.02.2026, 15:50
Auf der A38 bei Lützen hat die Polizei einem Schwertransport die Weiterfahrt untersagt (Symbolfoto).
Auf der A38 bei Lützen hat die Polizei einem Schwertransport die Weiterfahrt untersagt (Symbolfoto). Foto: ddp

Lützen/MZ - Auf der A38 nahe der Anschlussstelle Lützen hat die Polizei am Mittwochmorgen einem Schwerlasttransport die Weiterfahrt untersagt. Die Fuhre hätte so nicht durchgeführt werden dürfen, hieß es am Donnerstag von der Weißenfelser Autobahnpolizei.

A38 bei Lützen: Was die Polizei an dem Schwertransport alles moniert

Laut Mitteilung musste der 36-jährige Fahrer des polnischen Gespanns gegen 9 Uhr in Fahrtrichtung Göttingen stoppen, weil es zu breit für die Durchfahrt des dortigen Baustellenbereichs war. Bei der anschließenden Kontrolle durch Beamte stellte sich heraus, dass die Transportgenehmigung unzureichend gewesen ist. Demnach sei eine vorgeschriebene Prüfung der Transportstrecke nicht erfolgt, sonst wäre das Gespann nicht in der Baustelle stecken geblieben. Zudem fanden die Polizisten heraus, dass das Gesamtgewicht des Schwertransports die genehmigte Höchstgrenze überschritten hatte. Letztlich habe sich auch erwiesen, dass für die Art des Transports nicht die richtige Genehmigung vorlag.

So konnte der festgefahrene Schwertransport auf der A38 wenden

Da eine Weiterfahrt in Richtung Göttingen nicht möglich war, musste die Gegenfahrbahn kurzfristig gesperrt und die Mittelleitplanke geöffnet werden, um dem Fahrer das Wenden zu ermöglichen. Anschließend wurde der Transport bis zu einem Parkplatz in Sachsen begleitet, wo er die Fahrt bis Vorliegen der richtigen Genehmigungen unterbrechen muss. Dem Transportunternehmen droht nun ein Bußgeld von 3.800 Euro.