Weiterbildung in der Altenpflege Weiterbildung in der Altenpflege: Jobcenter zahlt Prämie für bestandene Prüfung

Sangerhausen - Statistisch gesehen ist das Risiko, arbeitslos zu werden, höher, wenn man keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Aus diesem Grund setze das Jobcenter Mansfeld-Südharz auf abschlussorientierte Weiterbildungen, sagte Julia Uhlig, Pressesprecherin des Jobcenters Mansfeld-Südharz. „Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Vor allem in der Altenpflege wird ständig Personal gesucht“, so Uhlig.
Um die Pflegeberufe attraktiver zu machen, sei am 22. Juni das Pflegeberufereformgesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Im Rahmen dieser Reform wurden auch die Regelungen für die Weiterbildung in dieser Branche verändert. Die Berufsausbildung wurde vereinheitlicht. Dadurch bieten sich für die Beschäftigten individuellere und flexiblere Wechsel-, Einsatz- und Aufstiegschancen.
Konkret bedeute das für Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, dass Weiterbildungen in der Altenpflege von nun an auch über die komplette Dauer von drei Jahren gefördert werden können. Einen weiteren Anreiz, um eine Weiterbildung zu beginnen, bietet die Weiterbildungsprämie. Diese kann jeder SGB-II-Leistungsbezieher beantragen, der ab dem 1. August 2016 eine abschlussorientierte Weiterbildung begonnen hat – egal in welchem Bereich.
Die Prämie wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Sie beträgt 1.000 Euro für das Bestehen der Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung. (mz)