Viele Zweifel Viele Zweifel: Hat Aldi-Filialleiter Überfall auf eigenen Markt vorgetäuscht?

Sangerhausen - Mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist am Donnerstag am Amtsgericht Sangerhausen der Prozess gegen einen ehemaligen Filialleiter eines Discounters in die entscheidende Phase gegangen.
Dem 31-jährigen Axel R. (Name geändert) wird vorgeworfen, vor rund zwei Jahren einen Raubüberfall auf einen Aldi-Supermarkt in Roßla nur vorgetäuscht zu haben. Ein Urteil in dem reinen Indizienprozess soll in der kommenden Woche gesprochen werden.
Geldstrafe gefordert
Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 40 Euro fordert, hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hat im gesamten Prozessverlauf von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich nicht zur Sache zu äußern. Auch das letzte Wort, das jedem Angeklagten zusteht, nutzte er nicht.
Der mutmaßliche Überfall auf die Roßlaer Filiale eines Discounters am 19. August 2017 hatte in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Die Polizei hatte seinerzeit von zwei Tätern gesprochen, die an jenem Samstagabend den Markt nach Ladenschluss überfallen haben sollen und dabei den Marktleiter mit einem Messer bedroht hätten. Daraufhin habe er den beiden vermeintlichen Räubern den Tresor geöffnet. Die Beute wird auf rund 2.500 Euro beziffert.
Noch am Abend hatte Axel R. in einer ersten Vernehmung zu Protokoll gegeben, dass die Täter weder maskiert gewesen seien noch Handschuhe getragen hätten. Letzteres ließ die Kriminalbeamten an der Version eines Raubüberfalls immer mehr zweifeln.
Ermittlungen ausgedehnt
So wurde im Büro der Filiale kaum fremdes DNA-Material oder Spuren von Schuhen noch Fingerabdrücke gefunden obwohl sich die beiden Täter dort aufgehalten hätten. Dies sei durchaus ungewöhnlich, hieß es in der Verhandlung.
Daraufhin richteten sich die Ermittlungen auch gegen das vermeintliche Opfer. Die Staatsanwaltschaft sprach von mehreren Punkten, die in der Summe gegen die ursprüngliche Version von Axel R. sprechen. Rechtsanwalt Dieter Kurtze sah darin jedoch keinerlei Beweise für eine Tat seines Mandanten. (mz)