Verhandlung am Amtsgericht Sangerhausen Verhandlung am Amtsgericht Sangerhausen: Hat Supermarkt-Filialleiter Geld unterschlagen?

Sangerhausen - Fehlende Kontrolllisten, überschriebene Kennnummern und ein Fehlbetrag im vierstelligen Bereich. Darum dreht sich eine Verhandlung am Amtsgericht Sangerhausen. Dort muss sich seit gestern ein ehemaliger Filialleiter eines Einkaufmarktes im Landkreis Mansfeld-Südharz verantworten. Dem Angeklagten wird Unterschlagung vorgeworfen. In drei Fällen soll er im Zeitraum Juni bis August des vergangenen Jahres insgesamt rund 6 300 Euro veruntreut haben.
Der Angeklagte bestritt in seinen Ausführungen die Vorwürfe. Seit seiner Ausbildung mit Beginn 1998 habe er sich in der Marktkette nie etwas zuschulden kommen lassen, führte er aus. Zudem stand er kurz davor, zum Bezirksleiter befördert zu werden. „Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich Geld unterschlagen würde“, erklärte er.
Wie es zu den Fehlbeträgen kam, klärte er nur teilweise. In einem Fall stellte seine Stellvertreterinnen bei der Überprüfung einer Tagesabrechnung fest, dass 700 Euro fehlten. Sie informierte den Angeklagten, der zum Markt kam und das Geld in seinem Schreibtisch fand. Er habe es in der Hektik selbst versehentlich in die Schublade mit leeren Geldbeuteln gelegt.
Beim Verschwinden von 2 000 Euro Anfang August 2014 gab er Fahrlässigkeit zu. Er habe bei einer Abrechnung vergessen, den Soll-Ist-Vergleich zwischen Bargeld und Kassenregister durchzuführen. „Ich war gesundheitlich sehr angeschlagen, musste einen Tag später mit Herz-Kreislaufproblemen ins Krankenhaus“, begründete er sein Versehen. Im Normalfall wäre ihm sofort aufgefallen, dass 2 000 Euro fehlen. Wo die Summe verblieben ist, wussten weder der Angeklagte noch seine später als Zeugen gehörten Mitarbeiterinnen. Es kristallisierte sich in den Aussagen heraus, das theoretisch fast alle Mitarbeiter Zugriff auf den Safe haben könnten.
Kompliziert gestaltete sich zudem die Aufklärung eines vermeintlichen Fehlbetrags in Höhe von 3 675 Euro. Diese Summe tauchte im Juli 2014 mehrmals in exakt gleicher Höhe in der Kontrollliste auf. Das ist laut der damals zuständigen Bezirksleiterin und den Mitarbeitern ungewöhnlich, für den Angeklagten jedoch normal. Übliche Praxis ist es, die Einnahmen in nummerierten Geldbeuteln in den Safe zu legen. Nummer sowie Betrag werden in Listen eingetragen. Hier gab es eine Ungereimtheit: Der Angeklagte überschrieb eine von der Stellvertreterin eingetragene Beutelnummer.
Ob das Geld nun tatsächlich fehlt, wurde gestern nicht geklärt. Der als Zeuge geladene Revisor der Handelskette fehlte unentschuldigt. Der Richter vertagte die Verhandlung auf den 31. August. (mz/st)