Willkürlicher Amtsschimmel Verbrennverbot in Allstedt: Bürgermeister Jürgen Richter fordert Aufhebung

Allstedt - In einem offenen Schreiben an Landrätin Angelika Klein (Linke) hat Allstedts Bürgermeister Jürgen Richter (CDU) jetzt die Ablehnung des kreisweiten Verbrennverbots durch den Allstedter Stadtrat zum Ausdruck gebracht und gefordert, es wieder aufzuheben. Dazu habe ihn der Rat in der letzten öffentlichen Sitzung aufgefordert, erklärt Richter.
Mit der Verordnung über das generelle Verbrennverbot für Gartenabfälle im gesamten Landkreis habe Klein „ohne Not gehandelt und ein bestehendes System der Kommunen, besonders in der Einheitsgemeinde Allstedt, ad absurdum geführt“, schreibt Richter. Bisher sei die Stadt in der Lage gewesen, die Verbrennordnung des Landkreises in eigener Verantwortung zu kontrollieren.
Gemeinde Allstedt: Mehr Grünschnitt als anderswo
Mehrfach habe man darauf hingewiesen, dass es im ländlichen Raum, der auch die Einheitsgemeinde Allstedt prägt, nicht allein darum geht, kleinere Mengen von Rückschnitt aus Vorgärten zu entsorgen.
Meist seien die Grundstücke sehr groß und verfügten über Baumbestand und gärtnerische Anlagen. Dort fielen erhebliche Mengen an Schnittgut an, die in dieser Größenordnung nicht einfach im öffentlichen Raum für den Abtransport zwischengelagert werden könnten.
Zudem handele es sich bei Gehölzschnitt um sehr sperriges Material, mit dem längere Transportwege vom Grundstück weg schwierig seien. Genau aus diesen Gründen seien seinerzeit die Verbrennzeiten festgelegt worden, die die Bürger im ländlichen Raum ohne weiteren bürokratischen Aufwand nutzen konnten.
Allstedt: Bürger beklagen das Brennverbot
Aus den Ortsteilen bekomme man Beschwerden von Bürgern über das Brennverbot. „Ihre eigens dafür konstruierten Entsorgungsmöglichkeiten sind nicht dazu angetan, Verständnis für die Sache zu entwickeln“, schreibt Richter der Landrätin und greift speziell die Sonderregelung für mit Schädlingen oder Krankheiten befallenen Pflanzenabfall heraus: Dass ein Sachverständiger erst eine Bescheinigung erstellen müsse, damit man solche Abfälle verbrennen darf, „ist willkürlicher Amtsschimmel“, so Richter.
Die Stadt Allstedt und ihre Mandatsträger stünden „für ein sinnvolles Miteinander, auch für eine ökologische Bilanz, aber ganz besonders für kommunale Selbstverwaltung, Bürgernähe und Bürgerinteressen.“
Jürgen Richter, zugleich Chef der CDU-Kreistagsfraktion, zweifelt zudem an, dass die Landrätin beim Erlass der Verordnung und der Umsetzung einer EU-Richtlinie unter dem Druck des Landesverwaltungsamtes gestanden habe. Dies habe sie bisher nicht belegen können.
Landrätin Klein bleibt hartnäckig
Dennoch machte Landrätin Angelika Klein (Linke) bei der vergangenen Sitzung des Kreistages unmissverständlich deutlich, dass sie bei ihrem eingeschlagenen Weg bleiben wolle. „Ich werde das Verbrennverbot nicht aufheben“, sagte sie.
Eine Bürgerin hatte genau dies gefordert und eine Rückkehr zur vorherigen Regelung gefordert, wonach jede Gemeinde selbst über das Verbrennverbot entscheiden konnte. „Für den gleichen Tatbestand muss auch im gesamten Landkreis das gleiche Recht gelten“, so Klein. Es gebe ein ausführliches Angebot für die Abholung des Grünschnittes, unterstrich sie erneut.
Entsorgungsmöglichkeiten von Grünschnitt
Im Juni hatte Klein für den gesamten Landkreis ein Verbrennverbot für pflanzliche Abfälle erlassen, das seit dem 1. Juli in Kraft ist. Statt den jährlichen Grünschnitt zu verbrennen, sollen Grundstücksbesitzer und Kleingärtner ihn kompostieren oder eine der anderen Entsorgungsmöglichkeiten nutzen, die der Landkreis anbietet.
Man kann die Abfälle in die Biotonne stecken oder zum Stückpreis von 50 Cent Grünschnittsäcke oder Ast-Banderolen kaufen und sie zur Müllabfuhr nach draußen legen.
Zweimal im Jahr wird zudem in jeder Straße der Grünschnitt gratis eingesammelt - allerdings nur bis zu einem Volumen von drei Kubikmeter je Haushalt. Zudem können Bürger auch ihre Sperrmüll-Abrufkarte nutzen, um Grünabfall loszuwerden. Das geht zweimal im Jahr für jeweils bis zu drei Kubikmeter. (mz)