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Streit ums Löschwasser beigelegt? Südharz: Löschwasservertrag mit Wasserverband und Feuerwehr

Von Helga Koch 01.02.2020, 08:00
Die Feuerwehren sind oft auf Hydranten angewiesen.
Die Feuerwehren sind oft auf Hydranten angewiesen. M. Maul

Sangerhausen/Südharz - Es ist ein Dauerbrenner - schon seit zehn Jahren. Doch noch immer gibt es keine Löschwasserverträge zwischen dem Wasserverband Südharz und den Mitgliedskommunen. Aber zumindest für die Gemeinde Südharz kommt Bewegung in die leidige Angelegenheit.

„Die Gemeinde bekommt vom Wasserverband eine aktuelle Übersicht aller Hydranten“, hat Geschäftsführerin Jutta Parnieske-Pasterkamp jetzt angekündigt, nachdem das Problem in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch erneut angesprochen wurde. Die Gemeinde müsse dem Verband mitteilen, welche Hydranten zu messen sind. Dann erfolge die Messung durch den Wasserverband.

Südharz: Ermittlung der Durchflussmenge und Druck an Hydranten

Dabei werden an jedem Hydranten die Durchflussmenge und der Druck ermittelt. Das zeigt, ob die Kapazität des Trinkwassernetzes im Fall eines Brandes ausreichen würde. Denn in vielen Ortsteilen der Gemeinde Südharz fehlt es an Gewässern oder Löschteichen, um den Bedarf an Löschwasser möglichst ohne Entnahme aus dem Trinkwassernetz zu decken.

„Die Protokolle übergeben wir der Gemeinde.“ Eine Messung koste zurzeit 68,33 Euro pro Hydrant, das müsse die Gemeinde bezahlen. Sobald alle Daten zur Verfügung stünden, könne der Löschwasservertrag mit der Gemeinde unterschrieben werden, so Parnieske-Pasterkamp.

Löschwasservertrag: Kommune bezahlt entnommenes Trinkwasser

Die Verbandsversammlung hatte im November einen Mustervertrag beschlossen. Den müsse die Gemeinde noch „endverhandeln und unterschreiben“, unterstrich Peter Kohl, der die Gemeinde Südharz im Verband vertritt. Der Mustervertrag regelt unter anderem, dass die die Kommune das entnommene Trinkwasser bezahlt, wenn die Feuerwehr Wasser zu Übungszwecken oder zum Löschen entnimmt.

Der Verband wartet die Hydranten und hält sie instand. Er ist verpflichtet, bei Störungen oder Arbeiten am Leitungsnetz vorab die Rettungsleitstelle zu informieren. Zugleich muss der Verband zuvor informiert werden, wenn Wasser zu Übungszwecken entnommen wird, und natürlich im Fall eines Brandes. (mz)