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Streit um Baufläche Streit um Baufläche: Allstedt verklagt den Bund

Von Grit Pommer 18.06.2019, 10:36

Allstedt - Die Einheitsgemeinde Allstedt hat die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Zum einen geht es um knapp 30.000 Quadratmeter Grünfläche im Rohnetal, die zur Gemarkung Wolferstedt gehören.

Vor allem aber um knapp 52.600 Quadratmeter Fläche am Allstedter Hagenberg, für den die Stadt just vor zwei Jahren die Erschließungspläne als Eigenheimstandort wieder aus der Schublade geholt hat.

Der Stadtrat hat grünes Licht für den Klageweg gegeben, bestätigt Bürgermeister Jürgen Richter (CDU) auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung.

Grundstück an Land übertragen

Was ist passiert? Ende November war der Allstedter Stadtverwaltung eine Ankündigung vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ins Haus geflattert.

Die Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, teilte mit, dass sie das Flurstück am Hagenberg dem Land Sachsen-Anhalt zuordnen werde.

In Allstedt fiel man aus allen Wolken. Schließlich hatte Sachsen-Anhalt zwar 1992 die Rückübertragung der Liegenschaft beantragt. Zwei Jahre später erging aber ein Bescheid von der Oberfinanzdirektion Magdeburg, mit dem die Fläche der Stadt Allstedt zugeordnet wurde.

1995 wurde die Stadt auch im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Das Land dagegen pocht darauf, Alteigentümer des Grundstücks zu sein, weil es 1945 dem Staatsfiskus gehörte.

Keine Erschließung möglich

Die Allstedter Wohngebiets-Pläne liegen wegen der Eigentumsfrage erst mal auf Eis. Denn für ein Gelände, bei dem dieser wichtige Umstand nicht geklärt ist, kann man keine Erschließung vorantreiben.

In Allstedt ist man allerdings entschlossen, sich den Hagenberg nicht entreißen zu lassen. „Wir lassen uns nicht Land nehmen, das uns gehört“, sagt Jürgen Richter.

Die Hoffnung stützt sich nach MZ-Informationen unter anderem darauf, dass es sich bei dem Gelände am Hagenberg um Bodenreform-Land handeln soll. 1948 war es an das Landgut Allstedt übertragen worden, später übernahm der Rat der Stadt Allstedt die Rechtsträgerschaft.

Dass Entscheidungen der Bodenreform nicht rückgängig zu machen sind, ist Bestandteil des Einigungsvertrages.

Verwaltungsgericht entscheidet

Für das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist Allstedt nicht die erste Kommune, die gegen die Rückübertragung von Grundstücken auf ein Bundesland gerichtlich vorgeht.

„Die Streitkonstellation, in der zunächst ein Vermögenswert nach der Nutzung zum Stichtag 1. Oktober 1989 einer Kommune zugeordnet wurde und dieses Grundstück später einem Land zurückübertragen wird, kommt häufiger vor“, sagt Pressesprecherin Jacqueline Bessé.

Sie verweist auf die Artikel 21 und 22 des Einigungsvertrages, nach denen der Übergang von Vermögen auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft - wie etwa eine Kommune - einen Anspruch auf Rückübertragung nicht ausschließt.

Nun liegt die Sache beim Verwaltungsgericht in Halle. (mz)