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Sozialgesetzbuch (SGB Sozialgesetzbuch (SGB) II: Unterkunftskosten, Regelbedarf, Gutscheine

28.07.2015, 10:02

Das Jobcenter Mansfeld-Südharz übernimmt die Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit angemessen, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Bei einer Mietwohnung sind das Grundmiete, Neben- und Heizkosten. Beim Eigenheim oder einer Eigentumswohnung sind es die Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigentums, Nebenkosten wie Trink- und Abwasser, Gebäudeversicherung, Abfallentsorgung, Grundsteuer und Heizkosten (Brennstoffe, Heizungswartung).

Als Regelbedarf stehen erwerbsfähigen Leistungsempfängern und deren nicht erwerbsfähigen Angehörigen folgende Beträge zu:

399 Euro im Monat für Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner oder mit einem Partner, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält

360 Euro im Monat für volljährige Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft

320 Euro im Monat für 18- bis 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie 18- bis 24-Jährige, die aus dem Haushalt der Eltern ohne Zustimmung des SGB-II-Trägers ausgezogen sind

302 Euro im Monat für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

267 Euro im Monat für Kinder von sechs bis 13 Jahren

234 Euro im Monat für Kinder unter sechs Jahren

Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) gibt das Jobcenter nach Antrag bei sanktionierten Bürgern aus, sie sind für Dinge des täglichen Bedarfs (außer für Genussmittel und Alkohol) gedacht.