Schützenplatz 8 in Hettstedt Schützenplatz 8 in Hettstedt: Streit landet vor dem Bundesgerichtshof
Hettstedt/MZ. - "Wir stehen als Kreis zum ersten Mal vor der letzten Instanz in Karlsruhe", sagte Kreisverwaltungsdirektor Wolfgang Haase. Wie die Angelegenheit am Ende ausgeht, ist offen. Dabei hat der Kreis die vertrakte Geschichte unbewusst selbst ins Rollen gebracht.
Als die Kreisverwaltung nämlich 1997 das Haus wegen Umzugs aufgab, teilte er dies dem Bundesvermögensamt mit, dem das Grundstück zwischenzeitlich übereignet worden war. Dort bekam plötzlich im Jahre 2001 jemand "spitz", dass der Kreis doch all die Jahre überhaupt keine Miete gezahlt hatte. Prompt verlangte die Bundesbehörde insgesamt 116 000 Euro Nachnutzungsgebühr.
Beim Bundesvermögensamt vertritt man die Ansicht, dass bis zu 30 Jahre rückwirkend Miete zu entrichten sei. Der Kreis dagegen glaubt man müsse dies nur für vier Jahre tun, also nur für 1997 und das wären 13 000 Euro. Das Landgericht gab aber dem Bund Recht.
Daraufhin zog der Kreis vor das Oberlandesgericht in Naumburg und erzielte einen Erfolg. Die Richter folgten seiner Argumentation. Das ließ der Bund nicht auf sich sitzen und er boxte schließlich eine Revision am Bundesgerichtshof durch, das nun eine grundsätzliche Entscheidung fällen muss.