Sangerhausen Sangerhausen: Zweitwohnungssteuer trotz Kurtaxe

SANGERHAUSEN/MZ. - Darauf hatte sich der Stadtrat mehrheitlich im Zuge der Haushaltskonsolidierung bereits vor mehr als einem Jahr verständigt. Jetzt wird an einer entsprechenden Satzung gearbeitet.
Und je intensiver sich die Stadträte mit dem Entwurf auseinander setzen, umso intensiver wird nun auch die Debatte. Da tauchen dann solche Fragen auf wie: Muss man Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn man bereits Kurtaxe und Grundsteuer entrichtet? Man muss - sagt die Verwaltung. Man müsse laut Verwaltung auch Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sich Haupt- und Nebenwohnung in einer Stadt befinden. Die Bürgerinitiative Sangerhausen (BIS) erwartet von der Verwaltung im Zuge der zweiten Lesung der Zweitwohnungssteuersatzung eine Kosten-Nutzen-Analyse. Sie will wissen, ob sich der Verwaltungsaufwand im Vergleich zu den zu erwartenden Einnahmen lohne.
Ein paar Ausführungen gibt es dazu schon. So heißt es in der Begründung zum Stadtratsbeschluss, der im Dezember in zweiter Lesung auf der Tagesordnung steht: "In der Einführungsphase erwartet die Stadt einen erhöhten Aufwand für Um- und Abmeldungen." Es sei aber davon auszugehen, dass der Arbeitsaufwand nach der Einführungsphase erheblich abnimmt.
Nach Informationen aus der Stadtverwaltung sind in Sangerhausen derzeit 1.386 Personen mit einer Nebenwohnung gemeldet. Veranschlagt sind jährliche Einnahmen von 200.000 Euro.
In anderen Verwaltungseinheiten der Region gibt es eine Zweitwohnungssteuer bereits. In der Gemeinde Südharz etwa. Dort zahlt der, für den eine Zweitwohnung für mindestens drei Monate im Jahr zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob er die Wohnung auch nutzt.