Sangerhausen Sangerhausen: TZV Südharz stimmt über Vergleich ab
SANGERHAUSEN/MZ. - Es geht um die Zustimmung zu einem gerichtlichen Vergleich, um das Klageverfahren des Insolvenzverwalters der Wasserwerke Südharz gegen den Abwasserzweckverband Südharz (AZV) und den TZV zu beenden.
Hintergrund: Die Wasserwerke Südharz hatten bis Ende 2006 die Geschäfte für beide Zweckverbände besorgt und dann wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenz anmelden müssen. Der Anwalt im Insolvenzverfahren hatte später jedoch gegen beide Verbände geklagt. Er hatte insgesamt 2,2 Millionen Euro für Leistungen gefordert, die die Wasserwerke erbracht, aber nicht bezahlt bekommen haben sollen.
Umgekehrt hatte der TZV gegenüber den Wasserwerken eigene Forderungen in Höhe von 860 000 Euro erhoben, der AZV von rund drei Millionen Euro.
Nach Informationen der MZ sollen sich die beiden Verbände darauf verständigt haben, dass der AZV zwei Drittel und der TZV ein Drittel der aufzubringenden Summe tragen. Sie soll deutlich unter der ursprünglichen Forderung liegen. Damit der Vergleich zustande kommt, müssen beide Verbände und die Gläubiger zustimmen.