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Rentner in Badewanne verbrüht Rentner in Badewanne verbrüht: Pflegerin steht ab 7. Februar vor Gericht

Von Frank Schedwill 11.01.2018, 11:12
In dieser Badewanne wurde der Rentner verbrüht.
In dieser Badewanne wurde der Rentner verbrüht. Schumann

Sangerhausen - Knapp ein Jahr nach dem dramatischen Geschehen in einem Beyernaumburger Pflegeheim beginnt am 7. Februar die juristische Aufarbeitung des Falls. Ab dann muss sich eine 50-jährige frühere Angestellte des Heims wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung, wie es im Juristendeutsch heißt, vor dem Schöffengericht in Sangerhausen verantworten.

Die Frau habe es am 21. Februar 2017 beim Baden des Mannes versäumt, die Wassertemperatur mit einem Thermometer zu messen und diese auch nicht mit der Hand geprüft, obwohl das vorgeschrieben sei, hieß es von der halleschen Staatsanwaltschaft. Der 79-Jährige erlitt in der Badewanne Verbrühungen zweiten Grades. Der Mann war nach einem Schlaganfall, den er in der Vergangenheit erlitten hatte, halbseitig gelähmt und konnte nicht mehr sprechen und sich so auch nicht bemerkbar machen.

Der 79-Jährige starb sechs Tage später in einer Spezialklinik für Brandverletzte in Halle. Eine Sektion seiner Leiche ergab, dass die Verbrühung ursächlich für den Tod des Seniors war. Demnach sei in Folge der Verbrühungen ein multiples Organversagen aufgetreten, an dem der Mann schließlich starb.

Das Verfahren gegen eine 53-jährige Pflegehelferin, die die Staatsanwaltschaft ebenfalls im Visier hatte, ist dagegen wegen geringer Schuld eingestellt worden. Der Heimbetreiber hatte beide Frauen kurz nach dem Vorfall entlassen. Der angeklagten Krankenschwester drohen laut Gesetz bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Die Strafgewalt des Schöffengerichts endet jedoch bei vier Jahren Freiheitsstrafe. Für den Prozess sind vom Gericht vorsorglich vier Verhandlungstage angesetzt. Verhandelt werden soll nach dem Prozessauftakt am 21. und 28. Februar sowie am 7. März. Dann könnte auch das Urteil fallen. (mz)