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  7. Rauchen auf Balkon: Mieterin aus MSH ärgert sich über Nachbarn

Streit in MSH Mieterin stört sich am rauchenden Nachbarn - Was ist erlaubt und was nicht?

Leben Raucher und Nichtraucher unter einem Dach, kann das zu Problemen führen. Wie sich die Situation im Landkreis Mansfeld-Südharz darstellt.

Von Daniela Kainz und Steffi Rohland Aktualisiert: 12.09.2022, 13:24
Rauchen auf dem Balkon führte schon zu Klagen vor Gericht.
Rauchen auf dem Balkon führte schon zu Klagen vor Gericht. (Foto: dpa)

Eisleben/Sangerhausen/MZ - Am Arbeitsplatz, in Gaststätten, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sind Nichtraucher klar im Vorteil. Sie haben dort den gesetzlichen Anspruch, vor schädlichem Zigarettenqualm und Passivrauchen geschützt zu sein. Doch zu Hause, in den eigenen vier Wänden, sieht die Situation schon anders aus. Rauchen in der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse ist laut Gesetzgeber grundsätzlich erlaubt.

Diese Regelung sorgt regelmäßig für Frust bei Nichtrauchern. „Ich kann meine Balkontür und meine Fenster nicht mehr wie gewohnt offen lassen, seitdem unter mir Mieter eingezogen sind, die viel auf der Terrasse rauchen“, beklagt sich eine Frau aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz, die anonym bleiben möchte.

Rauchen in der eigenen Wohnung zulässig

Der Zigarettenqualm würde in ihre Wohnung ziehen. Sie müsse immer erst nachschauen, ob gerade geraucht werde. Sie fühlt sich auch eingeschränkt in ihrem Tagesablauf. Wenn sich die Leute im Erdgeschoss ihre Zigaretten anzünden, könne sie sich auch nicht auf ihrem Balkon aufhalten.

Schon mehrfach gingen Mieter in Deutschland wegen der Belästigung durch Zigarettenqualm vor Gericht. Ein grundsätzliches Rauchverbot beispielsweise auf dem Balkon konnten sie bislang nicht erwirken. In Einzelfällen gelang es aber zumindest, dass Mieter nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon rauchen dürfen.

Häuser nur für Nichtraucher: Modellprojekt in Halle

In Halle wurde vor einigen Jahren sogar ein Projekt gestartet, das Problem selbst zu lösen. Dort eröffnete die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd Deutschlands erstes Nichtraucherhaus mit 33 Wohnungen. Dort sind für Bewohner und Besucher Zigaretten verboten. Im Mietvertrag werden mit jedem einzelnen Mieter dazu individuelle Klauseln vereinbart.

Die Einhaltung des Rauchverbotes kann über Filter in den Lüftungsanlagen nachvollzogen werden, mit der jede Wohnung ausgestattet ist. Wäre dieses Wohnmodell auch eine Option für Wohnungsunternehmen im Landkreis Mansfeld-Südharz? Geschäftsführer Gerhard Blume von der Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft ist skeptisch. Er sieht aktuell keinen Bedarf für solche Angebote.

„Wir haben den Auftrag, Wohnungen für jedermann zu stellen“, sagt er. Gehäufte Beschwerden von Mietern, die sie durch den Zigarettenqualm von anderen Mietern gestört fühlen, sind ihm nicht bekannt. Hin und wieder habe es Fälle gegeben, wo das Rauchverbot in den Kellerräumen nicht eingehalten wurde. Darauf habe das Unternehmen reagiert und das Gespräch mit den Mietern gesucht. Blume fiel bisher auf, dass Mieter zum Rauchen oftmals vor die Haustür gingen, weil sie den Rauch nicht in ihrer Wohnung haben wollen.

Keine Probleme mit Rauchern in Berga

Klaus-Dieter Apitius, Vorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Roßla, sagt: „Neue Mieter beziehen eine renovierte Wohnung und werden deshalb gebeten nicht zu rauchen. Da jede Wohnung ein Balkon besitzt, nutzen die Mieter diesen zum Rauchen.“

Jens Hoffmann, stellvertretender Bürgermeister von Berga äußert zum Thema: „Wir haben keine speziellen Raucher -und Nichtraucherwohnungen. Das könnte man auch gar nicht kontrollieren.“ Die Gemeinde vermietet mit einem Wohnungsverwalter mehrere Wohnungseinheiten in der Stolberger Straße und der Bahnhofsstraße.

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Bis auf einen Fall, wo jemand im Flur geraucht habe, gab es keine Probleme mit Rauchern, zumindest wurden sie nicht an die Hausverwaltung herangetragen, sondern unter den Mietern geklärt. Hoffmann vermutet, dass es damit zusammen hängt, weil die Mietparteien schon viele Jahre zusammen wohnen. „Bei uns gibt es kaum Fluktuation“, sagt er.

Raucher gegen Nichtraucher: Gegenseitige Rücksichtnahme gefordert

Ronald Meißner, seit 33 Jahren Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt (VdWG), meint zum Thema: „Es gibt kaum noch ernsthafte Diskussionen.“ Trotzdem sei es ein grundsätzliches Problem, das in Einzelfällen zu Konflikten führen kann.

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Nach seinen Worten sei das Thema über die Jahre gegenüber anderen, wie der Einhaltung der Hausordnung, zurückgetreten. Astrid Kemner, Teamassistentin beim Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt (VdW), sagt: „Durch die Energiekrise haben wir jetzt ganz andere Probleme.“ Marcel Kowalczyk, Bereichsleiter der Sangerhäuser Wohnungswirtschaft SWG, verweist bei Problemen mit Rauchern wie in vielen anderen Situationen auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Im Mietvertrag und der Haus- und Brandschutzordnung der SWG Sangerhausen werde dementsprechend Bezug auf das Rauchen in den allgemeinen Räumen wie beispielsweise im Treppenhaus, dem Dachboden oder dem Keller genommen. In diesen Bereichen sei das Rauchen strikt untersagt. Komme es zu Uneinigkeiten zwischen rauchenden und nichtrauchenden Mietern sei das erste und beste Mittel meist die Kommunikation untereinander, so Kowalczyk.