1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Mifa-Grundstück in Sangerhausen: Mifa-Grundstück in Sangerhausen: Rückübertragung vom Landgericht Halle gestoppt

Mifa-Grundstück in Sangerhausen Mifa-Grundstück in Sangerhausen: Rückübertragung vom Landgericht Halle gestoppt

04.12.2018, 10:53

Sangerhausen - 1:0 für den Landkreis: Das Landgericht Halle hat nach Angaben von Kreissprecher Uwe Gajowski die vom Mifa-Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther geforderte Rückübertragung der Grundstücke der ehemaligen Mifa AG in Sangerhausen abgelehnt.

Flöther hatte Mansfeld-Südharz auf Rückgabe eines Großteils des Betriebsgeländes verklagt.

Landkreis erwarb Betriebsgelände, um Mifa zu helfen

Hintergrund: Der Landkreis hatte, um dem wirtschaftlich angeschlagenen Fahrradbauer zu helfen, im April 2014 mit der Mifa einen Vertrag über den Verkauf und die Rückmietung der Grundstücke geschlossen.

Der Kreis erwarb von der Mifa dabei den Großteil ihres innerstädtischen Betriebsgeländes für 5,7 Millionen Euro und schloss einen über 15 Jahre laufenden Vertrag, mit dem der Radhersteller die Grundstücke wieder anmietete.

Im Herbst 2014 musste die Mifa Insolvenz anmelden. Diese wurde am 1. Dezember eröffnet. Der Insolvenzverwalter vertrat nun den Standpunkt, dass die Insolvenz des Fahrradbauers damals sowohl für die Mifa AG als auch den Landkreis absehbar gewesen wäre.

Gläubiger nicht benachteiligt

Mit dem Verkauf der Grundstücke an den Landkreis seien das Vermögen der Mifa geschmälert und in der Folge andere Gläubiger benachteiligt worden. Das Landgericht sah das nun anders.

Das Rechtsamt der Kreisverwaltung hatte im Vorfeld des Verfahrens bereits die Vorwürfe zurückgewiesen: „Alle Bemühungen sowohl der Schuldnerin (Mifa AG - die Red.) als auch des Landkreises waren mit dem festen Willen einer Unternehmenssanierung verbunden“, hieß es im Herbst 2017 in einem internen Schreiben an die Kreistagsmitglieder.

Insolvenzverwalter könnte in Revision gehen

„Insbesondere hat der Kreis nie die Absicht gehabt, das Vermögen der Schuldnerin zu verringern und andere Gläubiger zu schädigen.“

Unklar ist, ob der Mifa-Insolvenzverwalter nun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Christoph Möller, der Sprecher von Flöther, sagte: „Diese Entscheidung obliegt dem Gläubigerausschuss. Der wird das in Kürze entscheiden.“

(mz/fs)