Finanzielle Ausstattung Landkreis Mansfeld-Südharz wird beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen
Die finanzielle Situation im Landkreis Mansfeld-Südharz ist prekär. Daher soll nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt werden. Dabei geht es nicht nur um MSH - auch andere Kreise in Sachsen-Anhalt befinden sich in ähnlicher Situation.
26.04.2024, 06:30

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ. - Der Landkreis Mansfeld-Südharz zieht vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort will man, zusammen mit dem Salzlandkreis, Verfassungsbeschwerde einlegen. Dabei geht es um die finanzielle Ausstattung der Landkreise.