Josephskreuz Josephskreuz : Zufahrtsstraße nur noch teilweise befahrbar

Stolberg - Die Meinungen gehen weit auseinander: Seit bekannt ist, dass der Fahrzeugverkehr vom Auerberg-Parkplatz hinauf zum Josephskreuz deutlich eingeschränkt werden soll, prallen Für und Wider aufeinander - vor allem in Stolberg.
Bisher kommen manche Besucher mit dem Motorrad oder Bussen bis hinauf aufs Plateau am Aussichtsturm gefahren. Was dazu führt, dass Wanderer auf der asphaltierten Strecke seitlich ausweichen müssen.
Autos müssen Wanderern Platz machen
Näheres wollte Nadja Witte, Vorsitzende der Werbe- und Verkehrsgemeinschaft, in der Einwohnerfragestunde erfahren. Stimme es tatsächlich, dass die Gemeindeverwaltung die Zufahrt für Busse, Motorräder oder sogar Behindertenfahrzeuge verbieten wolle?
Der Gewerbeverein, stellte sie fest, lehne die von der Südharz-Gemeindeverwaltung geplante Änderung kategorisch ab: „Wir sehen das natürlich anders.“ Und sie hoffe, dass sich der Ortschaftsrat dazu eine Meinung bilden werde.
Dass es Pläne gibt, den Fahrzeugverkehr einzuschränken, bestätigte Bürgermeister Ralf Rettig (parteilos). Die Verwaltung bereite eine entsprechende Beschilderung vor.
Denn künftig sollten keine Biker mehr bis zum Aussichtsturm fahren, der Weg sei für Wanderer gedacht, begründete Rettig.
Ausnahme für Behinderte und Lieferverkehr
Die Verwaltung sei aber der Meinung, dass Behinderte mit ihren Fahrzeugen ebenso wie Bedienstete oder der Lieferverkehr weiter die Straße nutzen sollten. Dafür erhielten sie einen Ausweis und sie könnten auch oben parken.
Was hingegen Busse betreffe, gebe es noch „ein großes Fragezeichen, ob wir die hochfahren lassen“, räumte Rettig ein. Falls ältere Menschen, die schlecht laufen könnten, das Josephskreuz oder das „Bergstübl“ besuchen wollten, wäre das eventuell mit einem Shuttlebus über den Gastwirt möglich. „Der Ortschaftsrat wird beteiligt“, versicherte der Bürgermeister.
Der Stolberger Thomas Schirmer (FDP), der erneut in den Südharz-Gemeinderat gewählt worden ist, fordert nun von der Verwaltung ein „verkehrstechnisches Konzept“.
Denn bisher handele es sich wohl nur um „Ideen, die relativ brachial“ vorgetragen würden. Schließlich führten vier Wege hinauf zum Kreuz, aber nur eine Straße. Zum Wandern gebe es also genug Möglichkeiten.
Zufahrt nur mit Ausnahmeregelung?
Bisher habe es funktioniert, dass gelegentlich Fahrzeuge nach oben gefahren seien: „30 Jahre oder länger ging es so, wie es jetzt geht!“ Müsse man künftig vier oder sechs Wochen vorm geplanten Besuch von Aussichtsturm oder Gaststätte etwa einen Passierschein bei der Verwaltung beantragen?
Iris Brauner vom Ordnungsamt der Gemeinde Südharz verweist auf das bundesweit geltende Waldgesetz. Darin sei geregelt, dass Wald- und Feldwege nicht befahren werden dürften. Die asphaltierte Straße liege im Landschaftsschutzgebiet und sei „überwiegend ein Wanderweg“.
„Bloß weil es geht, ist nicht alles möglich. Es ist keine Bikerzufahrt. Wir stehen dazu.“ Nicht umsonst sei unten, an der Kreuzung am Forsthaus, ein großer Parkplatz gebaut worden, der von den Besuchern kostenlos genutzt werden könne.
„Es ist nicht nur unser Wille, sondern der Wille der Gäste“, begründet Brauner. „Wir haben mehrfach Beschwerden von Touristen bekommen, man könnte nicht mehr auf dem Weg wandern.“
Natürlich würde es sowohl behinderten Menschen als auch denjenigen, die am Josephskreuz arbeiten, weiter wie bisher gestattet, die Straße zum Ausflugsziel hinaufzufahren.
Ob sich der kürzlich neu gewählte Stolberger Ortschaftsrat bereits mit dem Problem beschäftigt hat, ist offen. Ortsbürgermeister Ulrich Franke (FDP) war am Montag für die MZ nicht zu erreichen. (mz)