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Hettstedter betrügt mehrfach Verleiher

01.03.2005, 17:15

Hettstedt/Halle/MZ/sz. - Eine scheinbar besonders clevere Art, seinen Geldbeutel aufzufüllen, hatte ein 23-jähriger Hettstedter. Er fuhr von Werkzeugverleih zu Werkzeugverleih im Süden Sachsen-Anhalts und lieh Rüttelmaschinen, Bohrhämmer, Notstromaggregate und Winkelschleifer aus - freilich ohne diese später wieder zurückzugeben.

Stattdessen verkaufte er sie über weitere Mittäter und richtete so einen Schaden in Höhe von rund 200 000 Euro an. Wegen 56fachen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilte das Landgericht Halle den ledigen Vater eines Kindes jetzt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der junge Mann, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, hatte sich bereits vor dem Prozess geständig gezeigt. Bereits bei Vernehmungen vor der Polizei hatte er Spielsucht als Motiv für seine Betrügereien angegeben.

Der Sozialhilfeempfänger machte zunächst seine eigene Kettensäge zu Barem - und wurde prompt von Bekannten angesprochen, ob er davon nicht noch mehr besorgen könne. Quasi auf Bestellung "lieh" er von Februar bis Mai 2003 in zahllosen Firmen Maschinen aus.

Im Mai hörte er schließlich mit den kriminellen Geschäften ebenso auf wie mit der Spielerei, weil seine Freundin schwanger geworden war. Sein Kind hat der gelernte Kfz-Lackierer jedoch seit fast einem Jahr nicht mehr gesehen, denn seit Februar 2004 sitzt er in Haft wegen einer anderen Straftat. "Ich zähle jeden Tag, den ich meinen Sohn nicht sehen kann", beteuerte er jetzt vor Gericht.

Da das Kind schwerstbehindert ist, kann seine Lebenspartnerin dem Jungen auch nicht den anstrengenden Transport zu einem Besuch in die Justizvollzugsanstalt Halle zumuten, wo der Angeklagte jetzt seine Untersuchungshaft verbüßt. Aus humanitären Gründen, so Verteidiger Prof. Wolfgang Müller in seinem Plädoyer, sei deshalb der Haftbefehl trotz eines Urteils über eine mehrjährige Haftstrafe außer Kraft zu setzen: "Es besteht keine Fluchtgefahr." Diesem Wunsch folgte das Gericht jedoch nicht.

Nicht nur durch die verhängte Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten - wie auch von der Staatsanwaltschaft beantragt - bestehe Fluchtgefahr. Auch durch die Gefahr eines Rückfalls in die Spielsucht könne der 23-Jährige nicht als Selbststeller auf freien Fuß gesetzt werden, hieß es dazu in der Urteilsbegründung.