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  7. Grundsteuererklärung für Hausbesitzer auch ohne „Elster“ möglich

Grundstückseigentümer in der Pflicht Grundsteuererklärung ist auch ohne „Elster“ möglich

Seit Juli müssen alle Grundstücksbesitzer eine zweite Steuererklärung machen, eine sogeannte Grundsteuererklärung. Das sorgt derzeit für einen Ansturm auf das Steuer-Portal Elster. Liegen die Fälle einfacher, geht es aber auch mit weniger Aufwand.

Von Helga Koch Aktualisiert: 11.07.2022, 11:01
Rund 100.000 Grundstückseigentümer in Mansfeld-Südharz müssen bis Ende Oktober dieses Jahres eine sogenannte Feststellungserklärung ans Finanzamt senden.
Rund 100.000 Grundstückseigentümer in Mansfeld-Südharz müssen bis Ende Oktober dieses Jahres eine sogenannte Feststellungserklärung ans Finanzamt senden. (Foto: Jens Büttner/zb/dpa)

Sangerhausen/MZ - Manchem Grundstücksbesitzer in Mansfeld-Südharz dürfte - wie überall - die bis spätestens Ende Oktober beim Finanzamt fällige „Feststellungserklärung“ zum Grundsteuerwert einige Bauchschmerzen verursachen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, alle Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu zu bewerten. Das soll bis 2025 passieren und erfordert seitens der Eigentümer, die besagten Feststellungserklärungen elektronisch über das Elster-Portal abzugeben.