Geschäfte im Internet Geschäfte im Internet: Geld genommen, aber nicht geliefert
Hettstedt/MZ/rh. - B. hatte die Vorwürfe zurück gewiesen. Er bekräftigte: "Mir Geld überweisen zu lassen, und dafür keine Ware zu schicken, das würde ich nie machen." Allerdings hob er auch das für die Kunden bestehende Risiko hervor. In den durch Staatsanwältin Andrea Schreiber-Wilke angeklagten vier Fällen hätten die Kunden auf die Möglichkeit einer Versicherung für die Übersendung verzichtet. "Wenn sie unversichert versendet haben wollen, dann ist das ihr Risiko", sagte B.
Die bei den Käufern nicht eingegangenen Laptops habe er als Päckchen aufgegeben. Einlieferungsscheine hat er nicht. Dass sie verloren gegangen seien, kann er sich nicht erklären. Allerdings: "Während der Zeit ist zwei Mal in die Post eingebrochen worden."
Im Internet war B. unter dem Alias-Namen "Alexander Bleichinger" mit einer Stassfurter Adresse aufgetreten. Von den Käufern aus verschiedenen Orten Deutschlands kassierte er Beträge zwischen 650 und 1 840 Euro. Für die Überweisungen benutzte er das Konto seiner Ehefrau. Die 23-jährige Mandy B., die als Zeugin geladen war und von ihrem Recht der Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch machte, erklärte gegenüber Amtsgerichtsdirektor Manfred Gottwald, vom Computerhandel ihres Mannes und den Konto-Bewegungen nichts gewusst zu haben.
Der Angeklagte, der bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist, wurde zu 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Auf Grund der finanziellen Situation der Familie darf er die Strafe in Monatsraten a 100 Euro abzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.