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Debatte um Losverkauf an Minderjährige Debatte um Losverkauf an Minderjährige: Tombola beim Sportlerball erfüllt Anforderungen

Von Grit Pommer 12.04.2017, 09:00
Beim Sportlerball des Landkreises gehört die Tombola seit 25 Jahren fest zum Programm.
Beim Sportlerball des Landkreises gehört die Tombola seit 25 Jahren fest zum Programm. Archiv/Lukaschek

Sangerhausen - Der Knatsch um die abgeschaffte Schul-Tombola im Sangerhäuser Scholl-Gymnasium könnte nun sogar dafür sorgen, dass die Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt gelockert wird und es künftig auch Minderjährigen erlaubt ist, bei einer gemeinnützigen Tombola Lose zu kaufen. Die Grünen haben angekündigt, das im Innenausschuss des Landtages zum Thema zu machen.

Bisher ist das Gesetz nicht unbedingt ein Totschlag-Argument gegen die Durchführung einer Verlosung. Es gibt Veranstalter, die mit den Regeln leben und den Aufwand auf sich nehmen. Wie zum Beispiel der Kreissportbund.

Beim Sportlerball des Landkreises Mansfeld-Südahrz wird seit Jahren eine Tombola durchgeführt - auch mit Kindern

Bei seinem Sportlerball gehört die Tombola seit 25 Jahren fest zum Programm. Die Gewinner der hochwertigen Hauptpreise werden sogar vom Moderator in Szene gesetzt. So wie in diesem Jahr die zwölfjährige Sarah aus Kleinleinungen, die einen Fernsehsessel für fast 1.000 Euro gewann und auf der Bühne schon mal Probe sitzen durfte. Die Forderung des in Sachsen-Anhalt aktuell gültigen Erlasses, dass Minderjährige von der Verlosung ausgeschlossen sein müssen, kann der Kreissportbund leicht erfüllen. „Sie kommen generell in Begleitung der Eltern zum Sportlerball“, sagt Geschäftsführer Hans-Ulrich Königshausen. Denn bei der Abendveranstaltung kann es auch mal spät werden.

Die Tombola meldet der Kreissportbund jedes Jahr offiziell bei der Stadt Sangerhausen an. „Das ist eigentlich ganz unkompliziert“, sagt Königshausen. Die meist etwa 200 Preise werden aufgelistet und mit dem jeweiligen Wert versehen. Denn das Gesetz fordert auch, dass mindestens 25 Prozent der eingenommenen Summe in Form von Gewinnen wieder ausgeschüttet werden. Die Sachpreise werden in der Regel von Firmen gesponsert, die dafür dann eine Spendenbescheinigung bekommen, sagt Königshausen.

Allerdings hat der Kreissportbund fest angestellte Mitarbeiter, die sich um all das kümmern können. Der Elternbeirat des Scholl-Gymnasiums hatte sich in diesem Jahr unter anderem deshalb gegen die Tombola entschieden, weil dort alles von Ehrenamtlichen geleistet werden muss. Zudem werden dort viele Sachpreise ohne konkrete Wertangabe zur Verfügung gestellt.

„Wir wollen ja die Veranstaltung für den guten Zweck nicht verhindern“, hatte Stadt-Sprecherin Marina Becker gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung gesagt. Aber wenn sich jemand wegen einer geplanten Verlosung an die Verwaltung wende, dann müsse man darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Gewerbeamt zeigt Gymnasium mögliche Alternativen zur Tombola auf

Das Gewerbeamt berate die Veranstalter, „was geht und was nicht“. Dem Elternbeirat des Gymnasiums habe man Hilfe beim Ausfüllen des Antrags versprochen und auch mögliche Alternativen zur Tombola aufgezeigt.

Mit seiner Aussage „nicht nachvollziehbar und dämlich“ habe Bildungsminister Marco Tullner (CDU) wohl die gesetzliche Regelung des Landes gemeint, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung zum Tombola-Streit. Das könne man im Rathaus „durchaus nachvollziehen“.

Wer viel fragt, kriegt viele Antworten - nach dieser alten Regel verfahren unterdessen viele Vereine auf den Dörfern, die ihre Tombolas gar nicht erst an die große Glocke hängen und damit seit Jahren unterm Radar durchfliegen. Öffentlich dazu äußern möchte sich natürlich niemand. (mz)