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Nur eine Gegenstimme Allstedt beschließt Satzung zur Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern - Welche Gebühren fällig werden

Allstedt regelt die Nutzung kommunaler Objekte für Feste, Feiern und gewerbliche Veranstaltungen. Wie Vereine und Ortsgruppen geschützt werden.

Von Grit Pommer 29.05.2023, 10:15
Das Gemeindehaus in Niederröblingen wird vom örtlichen Kulturverein betrieben. Für den könnte es finanziell sogar leichter werden.
Das Gemeindehaus in Niederröblingen wird vom örtlichen Kulturverein betrieben. Für den könnte es finanziell sogar leichter werden. (Foto: Maik Schumann)

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Allstedt/MZ - Im Vergleich zur Sportstättensatzung ist die Satzung für die Nutzung von Mehrzweckgebäuden, Dorfgemeinschaftshäusern und Festplätzen in Allstedt erstaunlich schnell und reibungslos über die Bühne gegangen. Im März war der Entwurf das erste Mal im Hauptausschuss des Stadtrats besprochen worden. In der Stadtratssitzung wurde er jetzt beschlossen – bei nur einer Gegenstimme.