Affäre um Ex-Bürgermeister von Rottleberode Affäre um Ex-Bürgermeister von Rottleberode: Umstrittener Grundstücksverkauf bleibt gültig

ROTTLEBERODE/MZ - Das umstrittene Grundstücksgeschäft zwischen der Gemeinde Rottleberode und ihrem damaligen Bürgermeister Ralf Rettig (CDU), der jetzt Ortschef von Südharz ist, muss nicht rückgängig gemacht werden. Das hat das Landesverwaltungsamt nach eineinhalb Jahren Prüfung entschieden.
Wie Sprecherin Denise Vopel vom Landesverwaltungsamt sagte, seien formelle Gründe dafür ausschlaggebend. „Der Grundstückskauf ist bereits abgeschlossen und nicht rückabwickelbar.“ Deshalb habe ihre Behörde beschlossen, die Verfügung des Landkreises aufzuheben, der die Rückabwicklung gefordert hatte.
Vopel fügte hinzu, der Kreis habe inhaltlich Recht, und der Verdacht auf ein Dienstvergehen des Bürgermeisters bestehe weiter. Hierzu läuft beim Landkreis laut Kreissprecherin Michaela Heilek noch ein Disziplinarverfahren.
Verstoß gegen Mitwirkungsverbot?
Hintergrund: Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hatte bei einer Prüfung festgestellt, dass Rettig Ende 2009 beim Verkauf seines 2 200 Quadratmeter großen Privatgrundstücks an die Gemeinde Rottleberode gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen habe. Er hatte das Grundstück kurz vor dem Ende der Eigenständigkeit von Rottleberode für über 53 000 Euro an die Gemeinde veräußert. Nach Ansicht des Amtes hätte er im Gemeinderat an der Beratung über den Verkauf nicht teilnehmen dürfen. Deshalb forderte der Kreis die Gemeinde auf, das Geschäft rückgängig zu machen. Die Gemeinde Südharz als Rechtsnachfolger lehnte das ab und legte Widerspruch ein.
Außerdem gibt es Vorwürfe, die Gemeinde habe einen überteuerten Preis an Rettig gezahlt. Der Bodenrichtwert für die Fläche lag laut Prüfbericht bei fünf Euro pro Quadratmeter, die Verwaltung schlug 18 Euro vor, der Gemeinderat kaufte für 24 Euro pro Quadratmeter.
Rettig hat die Vorwürfe immer zurückgewiesen: Er habe nicht gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen. „Ich habe dem Rat eine Kurzerläuterung über die Lage, die bisherige Nutzung und die Kaufpreisvorstellung gegeben.“ Danach sei er aus dem Sitzungsraum gegangen. Der stellvertretende Bürgermeister habe ihn dann nochmals „für die Abgabe einer Verhandlungsposition in den Sitzungsraum gebeten“. Danach habe er den Raum erneut verlassen, der Rat habe beraten und entschieden.
Außerdem zweifelte Rettig den Grundstückspreis an, den die Rechnungsprüfer zugrunde gelegt hatten. Fünf Euro pro Quadratmeter seien zu niedrig angesetzt gewesen, er habe auch Angebote bis 30 Euro pro Quadratmeter gehabt.
Ermittlungsverfahren eingestellt
Das Grundstück liegt an der Kreuzung in Rottleberode, Richtung Schwenda. Auf der Fläche sollen im Zuge der Straßensanierung eine Abbiegespur und eine Bepflanzung als Lärmschutz entstehen. Strafrechtlich hat der Bürgermeister nichts mehr zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft Halle hat das Verfahren bereits Anfang 2013 eingestellt. Sie hatte gegen Rettig wegen des Verdachts der Anstiftung zur Untreue ermittelt.