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Wahlkampfveranstaltungen in Quedlinburg Wahlkampfveranstaltungen in Quedlinburg: Brecht: Es gibt keinen "Maulkorberlass"

Von Ingo Kugenbuch 18.03.2014, 21:16
Eberhard Brecht, Oberbürgermeister von Quedlinburg
Eberhard Brecht, Oberbürgermeister von Quedlinburg Anders/Archiv Lizenz

Quedlinburg/MZ - Quedlinburgs Oberbürgermeister Eberhard Brecht (SPD) tritt Vorwürfen entgegen, er habe einen „Maulkorberlass“ verhängt. Hintergrund ist, dass Brecht seine Verwaltungsmitarbeiter angewiesen hat, bis zu zwei Monate vor dem Termin der Kommunalwahlen am 25. Mai nicht in ihrer amtlichen Funktion auf Veranstaltungen der politischen Parteien und Wählervereinigungen aufzutreten.

„Wer schon länger Mitglied des Stadtrates ist, weiß, dass ich auf die Neutralität der Stadtverwaltung unmittelbar vor Wahlen großen Wert lege“, begründete Brecht in der jüngsten Ratssitzung seine Anweisung. „Ich will an dieser Stelle nicht weiter ausführen, über welches Demokratieverständnis und welches Maß an politischer Kultur jemand verfügen muss, der die zeitlich begrenzte Neutralität einer Behörde im Wahlkampf derart kritisiert.“

Als Privatpersonen Wahlveranstaltungen besuchen

Brecht will sich aber dem zweiten Kritikpunkt stellen: der Dauer des Auftrittsverbots. Er habe bereits verfügt, dass die Frist auf knapp vier Wochen vor den Wahlen verkürzt wird. „Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung ab dem 1. Mai Einladungen zu Veranstaltungen der politischen Parteien und Wählervereinigungen nicht mehr annehmen“, so Brecht weiter. Natürlich dürften seine Mitarbeiter als Privatperson durchaus Wahlveranstaltungen besuchen, betonte er.

Am 25. Mai wird unter anderem der Quedlinburger Stadtrat gewählt.