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Verhandlung am Amtsgericht Quedlinburg  Verhandlung am Amtsgericht Quedlinburg : Schläge aus Eifersucht

Von Petra Korn 09.03.2017, 06:55
Ein paar Nachrichten auf Facebook haben zwei eifersüchtige Männer veranlasst, einen vermeintlichen Nebenbuhler zu verprügeln.
Ein paar Nachrichten auf Facebook haben zwei eifersüchtige Männer veranlasst, einen vermeintlichen Nebenbuhler zu verprügeln. Archiv/Dpa

Quedlinburg - Als er an einem Februarnachmittag vergangenen Jahres eine Nachricht von einer jungen Frau bekommt und sich mit ihr zum Rauchen verabredet, ahnt der 33-Jährige nichts Böses.

Am Treffpunkt unweit des Amtsgerichts in der Quedlinburger Adelheidstraße angekommen, tauchen plötzlich zwei Männer an seinem Auto auf. Sie öffnen die Fahrertür, schlagen nacheinander mit Fäusten auf ihn ein und fordern ihn auf, die Frau und eine weitere „in Ruhe zu lassen“.

Der 33-Jährige erleidet eine leichte Gehirnerschütterung; seine Zahnprothese geht kaputt, und er blutet aus dem Mund. Die beiden 30 und 25 Jahre alten mutmaßlichen Täter mussten sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten.

Entschuldigung und Schmerzengeld angeboten

Beide entschuldigten sich bei dem 33-Jährigen und erklärten, dass ihnen der Vorfall leid tun würde und sie bereit seien, Schmerzensgeld zu zahlen. Das Motiv für die Tat habe im privaten Bereich gelegen.

Der 33-Jährige soll sich auf Facebook mit zwei Frauen geschrieben haben: die eine ist die Schwester des 25-Jährigen und Ehefrau des 30-Jährigen, die andere die Cousine des 25-Jährigen.

Keine der beiden habe sich je bei ihnen darüber beschwert, dass der 33-Jährige sie kontaktierte, räumten die beiden Angeklagten der Gericht ein. Dennoch: „Ich war dolle eifersüchtig, weil er meine Frau angeschrieben hat“, sagte der 30-Jährige.

Frau hätte die Sache klären müssen

Auf Nachfragen des Gerichts gab er er zerknirscht zu, dass es Sache seiner Frau gewesen wäre, die Angelegenheit zu regeln.

Die „Kurzschlussreaktion“, die er ins Feld führte, nahm ihm der Staatsanwalt aber nicht ab: „Wenn ich höre, dass der 33-Jährige regelrecht dorthin gelockt worden ist, kann das kein Kurzschluss gewesen sein. Das war schon ein gewisser Plan“, so der Staatsanwalt.

Er verwies zudem darauf, dass der 30-Jährige sich mit dem Mitangeklagten noch „Verstärkung geholt“ habe. „Ich hatte getrunken“, sagte der 30-Jährige.

Beide Angeklagten sind mehrfach vorbestraft

Beide Angeklagte sind bereits mehrfach vorbestraft - der 30-Jährige auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Und beide standen zur Tatzeit unter Bewährung.

Für den 30-Jährigen, der inzwischen von seiner Frau getrennt lebt, sei es wichtig, nicht wieder ins Gefängnis zu kommen, berichtete dessen Bewährungshelferin. Er habe sich um Arbeit bemüht, nehme diese nach der Winterpause im Bau auch wieder auf.

„Immer wieder ein Thema ist das Trinkverhalten. In Kombination mit der Eifersucht ist es für ihn schwierig, manche Konflikte zu lösen. Aber ich denke, dass er das inzwischen besser im Griff hat“, so die Bewährungshelferin.

Als „total unproblematisch“ beschrieb auch die Bewährungshelferin des 25-Jährigen die Zusammenarbeit mit diesem. Allerdings räumte auch sie ein, dass der Angeklagte, wenn er Alkohol getrunken habe, sein Verhalten doch nicht so steuern könne.

Tat war schon sehr mittealterlich

Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide Angeklagte einen Freiheitsstrafe von je einem Jahr. „Die Art und Weise, wie die Tat begründet wird, ist doch schon sehr mittelalterlich“, stellte der Staatsanwalt fest.

Für ihn stellte sich auch die Frage des Tatorts: schräg gegenüber vom Amtsgericht. „Ist das nun cool oder ist es schön blöd?“, so der Staatsanwalt.

Drei Jahre Bewährung und Schmerzensgeld

Doch weil die Bewährung gut laufe und beide bereit seien, „in Anerkennung des Mistes, den sie veranstaltet haben“, ein Schmerzensgeld zu zahlen, plädierte er dafür, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit solle drei Jahre, das Schmerzensgeld jeweils 250 Euro betragen. Das Gericht folgte diesem Antrag.

Das 33-jährige Opfer, das die beiden Männer gar nicht kannte und von dem Angriff völlig überrascht worden war, hat keinen Kontakt mehr zu den Frauen. „Den habe ich sofort abgebrochen“, so der 33-Jährige vor Gericht. (mz)