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Urteil zu privaten Knöllchen Urteil zu privaten Knöllchen: Wer darf wo kassieren

Von Martin Höfig 30.01.2020, 13:56
Ein Schild auf dem Parkplatz des „Mettehofs“ weist darauf hin, dass der ruhende Verkehr hier privat überwacht wird.
Ein Schild auf dem Parkplatz des „Mettehofs“ weist darauf hin, dass der ruhende Verkehr hier privat überwacht wird. Dominique Leppin

Quedlinburg - Millionen Knöllchen in fast ganz Deutschland könnten ungültig sein. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Hessen in Frankfurt am Main hat kürzlich in einem Grundsatzurteil entschieden, dass private Unternehmen keine Strafzettel mehr verteilen dürfen. Ausgenommen sind Parkplätze zum Beispiel vor Supermärkten oder Einkaufszentren wie dem „Mettehof“ südlich der Quedlinburger Innenstadt.