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Urteil des Landgerichts Magdeburg Urteil des Landgerichts Magdeburg: Eulenziehvater aus Thale muss über 10.000 Euro zurückzahlen

Von Ingo Kugenbuch 13.06.2014, 09:32
Großes Medieninteresse herrschte am Landgericht Magdeburg am Freitag beim Prozess gegen Jens Rennecke. Hier gibt der Eulenziehvater ein Fernsehinterview.
Großes Medieninteresse herrschte am Landgericht Magdeburg am Freitag beim Prozess gegen Jens Rennecke. Hier gibt der Eulenziehvater ein Fernsehinterview. Ingo Kugenbuch Lizenz

Magdeburg/thale/MZ - Die Verhandlung stand für Jens Rennecke von Anfang an unter keinem guten Stern: Die Klage ging am 1. April beim Landgericht ein, das Urteil sollte am Freitag, dem 13., gesprochen werden. Und so war es denn auch ein kurzer Prozess, der dem als Eulen-Zievater oder Vogel-Flüsterer bekannten Mann gemacht wurde: Nach nur zehn Minuten war klar, dass er 10 500 Euro an den Kläger zahlen muss. Hinzu kommen die Gerichtskosten und die Honorare für den eigenen und den Anwalt der Gegenseite.

Worum es bei dem Streit geht, ist schnell erklärt. Rennecke, der verschiedene Eulen und andere Vögel in seiner Privatwohnung in Thale aufgepäppelt hat, hat von Ralf B. einen Kredit in Höhe von 11 000 Euro für die Gründung der „Argus von Rennecke Wildlife Foundation“ sowie den Bau einer Auffangstation für Wildtiere neben dem Tierpark in Thale bekommen. Das Projekt, über das seinerzeit auch die MZ berichtet hat, ist jedoch niemals umgesetzt worden. Deshalb forderte Ralf B. sein Geld zurück. Bis auf 500 Euro soll ihm Rennecke die Summe aber vorenthalten haben. Darum steht dieser auch derzeit wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Quedlinburg.

„Meine Lage sieht nicht so gut aus“, bekannte Rennecke zu Beginn der Verhandlung - denn er hat keine Quittung über das Geld, das er nach eigenen Angaben bereits am 2. September 2012 an B. in einem Briefumschlag zurückgezahlt hat. Rennecke sieht sich als Justizopfer. „Was hier nur zählt, ist eine Quittung. Die habe ich aber nicht - Punkt“, klagte er.

Ob Ralf B. jedoch jemals das Geld von Rennecke sehen wird, bleibt ungewiss. Der arbeitslose Tierpfleger werde wegen einer kaputten Wirbelsäule bald von Hartz IV in die Berufsunfähigkeitsrente wechseln, sagte er. „Meine Zukunft ist amtsabhängig.“ Auch von seinem Buch „Der Vogelflüsterer“ sei nicht viel zu erwarten. Der Verkauf laufe schleppend, sagte Rennecke.

Richterin Claudia Lanza-Blasig wunderte sich über den großen Medienauflauf im Raum C11 des Landgerichts. Mehrere Zeitungen und ein Fernsehsender berichten über den Prozess gegen den Kauz aus Thale. „Ich hätte nicht gedacht, dass es ein so großes Interesse an Eulen gibt“, sagte die Richterin fröhlich. Und Rennecke ergänzte: „Oder an jemandem, der einen Vogel hat.“

Dieser „Vogel“ ist auch Gegenstand des Strafverfahrens gegen Rennecke in Quedlinburg. Es wird am 18. Juni in einer nichtöffentlichen Anhörung fortgesetzt, bei der nach Angaben des Angeklagten auch ein psychiatrischer Sachverständiger beteiligt sein soll. Das Gericht hat Zweifel an der Schuldfähigkeit Renneckes.