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Urlauber fühlt sich "abgezockt" Urlauber fühlt sich "abgezockt": 20 Euro Kurtaxe für nichts?

Von Tina Schwarz 25.05.2018, 09:55
Stein des Anstoßes: Das Kurzentrum in Bad Suderode.
Stein des Anstoßes: Das Kurzentrum in Bad Suderode. Chris Wohlfeld

Bad Suderode - Als Jürgen Z. aus Hanau (Hessen) seinen viertägigen Kurzurlaub im Mai in Bad Suderode gebucht hatte, freute er sich auf die Anwendungen im Kurzentrum.

Als er bemerkte, dass die Anlage seit ein paar Jahren geschlossen ist, wäre er am liebsten abgereist.

„Ich war entsetzt“, schrieb er in einer E-Mail an die Stadt Quedlinburg. Schließlich habe er einen Urlaub in „Bad“ Suderode gebucht, einem Kurort mit Kurzentrum.

Besonders ärgert ihn die Kurtaxe in Höhe von 20 Euro. Er fühle sich „abgezockt“, heißt es. „Da das Kurzentrum geschlossen ist, wurde die Kurtaxe meiner Meinung nach unberechtigt eingezogen“, schreibt er.

„Ich erwarte eine Rückerstattung.“ Auch der Kurpark, der weiter genutzt werden kann, machte ihn sprachlos.

„Das Gelände machte einen verkommenen Eindruck, das Kneipp-Becken war dreckig und ohne Wasser, Bänke sahen so aus, als wären sie jahrelang nicht gestrichen worden.“

Urlauber fühlt sich „abgezockt“: Stadt sieht dies anders

Die Pressesprecherin der Stadt Quedlinburg, Sabine Bahß, weist auf MZ-Anfrage die Vorwürfe von Jürgen Z. zurück. „Kurtaxe bedeutet nicht gleich, dass man Wellnessangebote buchen kann“, sagt sie.

Außerdem stünden den Urlaubern trotz des geschlossenen Kurzentrums das Heilwasser der Calcium-Solequelle im Behringer Brunnen sowie Wellnessanwendungen im Ort zur Verfügung.

Weiterhin bekommen die Urlauber ein Couponheft mit Rabatten.

Der Kritik am Zustand des Kurparks entgegnet sie, dass der Eigentümer zuständig sei.

Urlauber fühlt sich „abgezockt“: Abgabengesetz sagt es eindeutig

Im Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist festgehalten, dass Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurorte, Luftkurorte oder Erholungsorte anerkannt sind, zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, eine Kurtaxe erheben dürfen. (mz)