Unfall im Kletterpark Blankenburg Unfall im Kletterpark Blankenburg: Frau hat Anspruch auf Schadenersatz

Blankenburg - Fast zweieinhalb Jahre nach einem tragischen Unfall im Kletterpark Blankenburg hat das Landgericht Magdeburg eine Art Zwischenurteil gefällt. Die Klägerin - eine 39-Jährige Polizeibeamtin - soll demnach 50 Prozent des ihr entstandenen Schadens erstattet bekommen, wie der Gerichtssprecher Christian Löffler auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung mitteilte.
Beziffern lasse sich die Summe noch nicht, da es sich um ein sogenanntes Grundurteil handele. Was erst mal nur so viel heißt, dass das Gericht den Anspruch als begründet ansieht. Über die Schadenshöhe müsse es im weiteren Verlauf befinden, erklärt Löffler. Das aber auch nur, wenn die beiden Parteien das Urteil so hinnehmen. Denn „es ist noch nicht rechtskräftig“, sagt er, „das würde es erst einen Monat nach Zustellung.“ Für den Fall, das Klägerin oder Beklagter Einspruch einlegen, wird die Sache laut Löffler an das Oberlandesgericht Naumburg verwiesen. Folglich ist auch noch völlig unklar, wann ein Endurteil gesprochen wird.
Geklagt hatte die Frau, die sich in den Sommerferien 2012 bei der Fahrt mit einer Drahtseilbahn schwere Verletzungen am Knöchel zuzog, auf mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld und auf Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 650 Euro. Seit ihrem Unfall wirft sie dem Kletterwald-Betreiber vor, dass er seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Im Auslauf der Drahtseilbahn blieb sie mit dem Fuß in einer Wurzel, die sie nicht gesehen hatte, hängen und musste aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen später operiert werden.
Ihr Mann und ihre Tochter waren zuvor auch mit der Drahtseilbahn gefahren. Dabei gab es keine Schwierigkeiten. Der Unfall war nach Angaben des Betreibers und des damals eingesetzten Mitarbeiters, der im November als Zeuge geladen war, der erste dort. Nicht geklärt werden konnte damals, ob die Wurzel frei lag oder mit Holzhackschnitzeln bedeckt war. Im Einvernehmen mit der Klägerin und dem Beklagten hatte das Gericht nach der Beweisaufnahme beschlossen, den Rechtsstreit in einem schriftlichen Verfahren weiterzuführen. (mz)