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Streitfall in Quedlinburg Streitfall in Quedlinburg: Gerüstbau kontra Verwaltung

Von Gerd Alpermann 07.08.2015, 07:00
Planen, Schutznetze oder Gerüstgaze sind für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer anzubringen.
Planen, Schutznetze oder Gerüstgaze sind für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer anzubringen. Chris Wohlfeld Lizenz

Quedlinburg - Reiner Hippe fühlt sich von der Stadt Quedlinburg schlecht behandelt. Der Inhaber einer Gerüstbaufirma in Harzgerode beklagt zu lange Genehmigungsverfahren, aber auch das Fehlen konstruktiver Gespräche. „In Quedlinburg dauert es eine Woche und bis zu 14 Tagen, ehe eine Genehmigung zum Aufbau eines Gerüst erteilt wird“, kritisiert er. In anderen Städten gehe das deutlich schneller, in ein oder zwei Tagen in Halle zum Beispiel. Zudem werde in Quedlinburg schnell mit Bußgeldern gedroht. Wenn ein Gerüst entsprechend der Anordnung stehe, würden im Nachhinein Beanstandungen vorgenommen.

Nur kurzfristige Besserung

Nach einem Gespräch mit den Verantwortlichen im Rathaus vor einem Jahr hat es nach den Worten des Gerüstbauers nur kurzfristig eine Besserung gegeben. Der Gerüstbauer führt als Beispiel einen Vorgang in der Bornstraße an, wo nach seinen Worten angeordnet wurde, das Gerüst abzubauen, und das kurz vor Abschluss der Arbeiten. Rund 20 Prozent seiner Aufträge erhält der Harzgeröder Unternehmer auf Baustellen in Quedlinburg.

Fachbereichsleiter Wolfgang Scheller betont auf Nachfrage der MZ, dass die Harzgeröder Firma von der Stadtverwaltung nicht benachteiligt wird. Auf konkrete Beispiele, wie die Bornstraße, will er nicht eingehen, da hier noch ein laufendes Verfahren anhängig ist. Der Fachbereichsleiter betont, dass „Sicherheitsbelange bei den Genehmigungen zum Aufbau eines Gerüstes Priorität haben“.

Die Aufstellung eines Gerüstes im öffentlichen Verkehrsraum darf nach den gesetzlichen Richtlinien erst erfolgen, wenn die dafür notwendige verkehrsbehördliche Anordnung erteilt wurde. Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu stellen. Die erteilte Anordnung enthält Auflagen, welche zu beachten und umzusetzen sind.

Ein Gerüst ist bei Nebel oder Dunkelheit ausreichend zu beleuchten. Hierfür sind gelbe Leuchten mit Dauerlicht zu verwenden, rote Warnleuchten nur bei Vollsperrungen.Das Gerüst ist mit Planen, Schutznetzen oder Gerüstgaze als Verkleidung der Gerüstbauteile bis in einem Meter Höhe zum Schutz der Verkehrsteilnehmer abzuhängen. Ein Kletterschutz ist anzubringen, wenn kein Bauzaun verwendet wird. Das Gerüst ist so zu sichern, dass keine scharfen Kanten oder Stolperstellen entstehen. 

„Zumeist können nicht wir allein entscheiden, sondern es müssen die Polizei und der Baulastträger, der Eigentümer, gehört werden“, setzt Wolfgang Scheller hinzu. Quedlinburg mit seinen engen Gassen und vielen historischen Fachwerkhäusern sei ein besonderer Fall. Je nach Standort müssten auch die Enwi, die Feuerwehr, das Busunternehmen HVB, die Straßenmeisterei und der Landkreis einbezogen werden. „Wir sind um eine schnelle Bearbeitung bemüht, aber in drei Tagen ist es meist nicht zu schaffen“, ergänzt die amtierende Sachgebietsleiterin Ulrike Boßdorf. Es müsse zum Beispiel gewährleistet werden, dass der Verkehr weiter rollen kann, Rettungsfahrzeuge, auch die medizinische Hilfe, durchkommt und die Müllabfuhr funktioniert. Da seien weitere Baustellen in der Umgebung zu beachten.

Mängel bei Gerüsten werden überprüft

„Alle Maßnahmen und Auflagen sind dazu da, dass weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar verletzt werden“, betont die Sachgebietsleiterin. Deshalb finden Kontrollen statt. „Ich schaue mir die Situation, wenn möglich, auch selbst an. Wenn es Mängel gibt, so wird derjenige, der die Anordnung zum Gerüstbau beantragt hat, angeschrieben“, setzt sie hinzu. Ein Anruf genüge nicht, denn im Fall der Fälle, wenn etwas passiert, werde ein Nachweis verlangt. Da zähle ein mündlicher Hinweis nicht. Mängel bei Gerüsten seien zum Beispiel falsch angebrachte Warnlichter, unzureichende Beschilderung an Straßenecken oder Abweichungen vom Standort, statt nur auf dem Fußweg auch auf der Fahrbahn.

„Die Zahl der Widersprüche zu Anordnungen im Jahr sind gering - unter 20“, sagt Ulrike Boßdorf. Fachbereichsleiter Wolfgang Scheller spricht von einer guten Zusammenarbeit und betont noch einmal: „Die Sicherheit steht an erster Stelle und die Gesetze sind einzuhalten.“

Für Fragen bei der Antragstellung oder zur Verkehrsregelung an der Arbeits-/Baustelle stehen die Mitarbeiterinnen der Örtlichen Straßenverkehrsbehörde, Kerstin Mathe, Telefon 03946/90 56 36, oder Ulrike Boßdorf, Telefon 03946/90 56 34), gern zur Verfügung: „Im Gespräch kann so mancher Sachverhalt gut besprochen und gleich abgestimmt werden.“ (mz)