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Strafrecht Strafrecht: Geldstrafe in rund 80 Prozent aller Fälle

08.08.2013, 17:04

Benzindiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafen variieren je nach Fall und den gesammelten Beweisen. Rechtlich wird dabei nach Diebstahl, Betrug und Unterschlagung unterschieden. Fehlt der Vorsatz für die Tat, besteht in der Regel nur ein zivilrechtlicher Anspruch. Dabei müssen die Kosten für den Kraftstoff sowie die Folgekosten, die unter anderem durch die Ermittlung entstehen, erstattet werden. Ist der Vorsatz nachgewiesen und handelt es sich um Erst- oder Wiederholungstäter, können kurze Bewährungsstrafen bis hin zu einer Höchststrafe von fünf Jahren Haft bei so genannter besonderer Hartnäckigkeit ausgesprochen werden.

Rund 80 Prozent der Verfahren enden mit einer Geldstrafe, die mindestens fünf, aber höchstens 360 Tagessätze umfassen kann. Deren ist abhängig von den Einkünften und Vermögensverhältnissen des Angeklagten. (VAL)