Stadtrat in Quedlinburg Stadtrat in Quedlinburg: Neue Parkregeln ab Juni

Quedlinburg/MZ - Ab 1. Juni dieses Jahres tritt in der Stadt Quedlinburg eine neue Parkgebührenordnung in Kraft. Mit nur zwei Enthaltungen stimmte der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung dem zu.
Aufgrund gewünschter Änderungen bei der Bewirtschaftung von Parkflächen durch einige Stadträte und der Erweiterung des Stadtgebietes durch die neuen Ortsteile macht sich eine Neufassung der Gebührenordnung erforderlich. Was hat sich konkret geändert?
Flexible Gebühren: In den Gremien des Stadtrates wurde bereits im letzten Halbjahr eine Anpassung der Parkgebühren in der Stadt Quedlinburg diskutiert. Dies erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der starken touristischen Parkplatznachfrage bei Großveranstaltungen, wie dem „Advent in den Höfen“. Um künftig eine flexible Gebührengestaltung bei Großveranstaltungen zu erzielen, wurde eine Begrenzung der Gebührenhöhe gestrichen. Somit können je nach Bedarf zu einzelnen Veranstaltungen individuell gestaffelt Gebühren (nach Lage der Parkplätze, Fahrzeugart) auch über die Sätze hinaus erhoben werden.
Tagesgebühren: Beibehalten wurde die bereits mit der ersten Änderung der Parkgebührenordnung beschlossene Erhöhung der Tagesgebühren für Pkw von 3,00 Euro auf 5,00 Euro und für Busse und Wohnmobile von 5,00 Euro auf 10,00 Euro.
„An den Fischteichen“: Neu aufgenommen wird die gewünschte Bewirtschaftung des Parkplatzes „An den Fischteichen“ (Kleers). Neben der Integration des Parkplatzteiles für die Wohnmobile ist dort auch die Erhebung einer geringen Gebühr für das Parken von Pkw vorgesehen. Der Parkplatz ist verkehrstechnisch günstig an den Stadtring angebunden und auch entsprechend ausgewiesen, heißt es in der Begründung zum Beschluss. Die überwiegende Nutzung dieses Parkplatzes erfolgt durch Tagestouristen und Pendler, desgleichen bei Veranstaltungen auf der Festwiese „Kleers“.
Innenstadt: Ferner wurde dem Anliegen vieler Verkehrsteilnehmer gefolgt, die Begrenzung der Höchstparkzeit in der Innenstadt zu verändern. Mit dem Heraufsetzen dieser Parkdauer von einer auf zwei Stunden wurde dem Rechnung getragen.
Turnstraße: Die Erhebung von Parkgebühren in der Turnstraße soll wegen fehlenden Bedarfs dort entfallen. Diese werden bedingt durch die Verlagerung publikumsintensiver Behörden (Arbeitsagentur und Koba) aus den Gebäudekomplexen am Neuen Weg kaum noch benutzt. Stadtrat Ulrich Thomas (CDU) regte an, die Turnstraße für die 40-Tonner zu sperren und auf 3,5 Tonnen zu begrenzen. Er befürchtet, dass das Betonstraßenpflaster weiter zerfahren wird. Laut Verwaltung sei solche Begrenzung nicht möglich.
Ditfurter Weg: Gebührenpflichtig werden Parkplätze im Ditfurter Weg. Beide in der Turnstraße aufgestellten Parkscheinautomaten können dann in den Ditfurter Weg umgesetzt werden. Dort ist aufgrund des Klinikums ein ständiger Parkplatzmangel zu verzeichnen. In die Gebührenpflicht sollen die unmittelbar vor dem Klinik-Eingang befindlichen Parkstreifen einbezogen werden.
Patienten der Ambulanzen, aber auch Besucher sollen so eher die Chance erhalten, in unmittelbarer Haupteingangsnähe freie Stellplätze für ihre Autos zu finden.
Ortsteile: Letztlich ist durch die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Gernrode/Harz“ und die damit einhergehende Eingemeindung der Ortschaften Gernrode und Bad Suderode in die Stadt Quedlinburg eine Anpassung der Parkgebührenordnung erforderlich. Die Regelungen für den Parkplatz Grünstraße in Bad Suderode wurden daher zusätzlich in die Satzung integriert.
Handwerker: Laut Wolfgang Scheller, Fachbereichsleiter Recht/ Ordnung, soll es für Handwerker auch Ausnahmegenehmigungen während ihrer Arbeiten geben. Diese sind bei der Verwaltung zu beantragen.