Silvester 2017 Silvester 2017: Böller und Raketen in Quedlinburg sind nicht erlaubt

Quedlinburg - Wie jedes Jahr ist auch 2017 das Abbrennen von Feuerwerk in der Quedlinburger Altstadt verboten.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadtverwaltung zudem auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. So dürften pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II, also Raketen, Böller, Fontänen usw., nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von Volljährigen verwendet werden.
Wichtig sei es, so die Stadtverwaltung, dass seit 2009 verboten ist, Pyrotechnik der Kategorie II in unmittelbarer Nähe - der Mindestabstand beträgt 100 Meter - von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen.
„Das bedeutet, dass nahezu in der gesamten Quedlinburger Innenstadt keine Silvesterfeuerwerkskörper verwendet werden dürfen“, teilte die Stadtverwaltung mit.
Historische Gebäude sollen geschützt werden
Diese Regelung diene insbesondere dem Schutz kulturhistorisch wertvoller Gebäude vor Bränden und anderen im Umgang mit Feuerwerkskörper verbundenen Gefahren und habe für die Weltkulturerbestadt Quedlinburg herausragende Bedeutung.
Behörde und Polizei überwachen
Zuwiderhandlungen gegen das Böllerverbot stellten eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden könne.
Die Einhaltung des Abbrennverbotes werde durch Kontrollen von Polizei und Ordnungsbehörde überwacht, kündigte die Verwaltung an. Auch wenn es nicht verboten ist: In der Nähe des Quedlinburger Tierheimes sollte trotzdem auf das Zünden von Feuerwerkskörpern verzichtet werden, appelliert die Stadtverwaltung.
Ein ganzjähriges Feuerwerkverbot gilt auch im Nationalpark Harz. Die Nationalparkverwaltung bittet alle Bürger, dieses Verbot zum Schutz der Tiere und Pflanzen auch strikt einzuhalten - nicht nur auf dem Brocken, sondern grundsätzlich auf allen Flächen des Schutzgebiets. (mz)