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Schweinezucht im Landkreis Harz Schweinezucht im Landkreis Harz: Veterinäramt fand keine gravierenden Verstöße

Von Detlef Horenburg 18.11.2014, 18:26
Im Landkreis Harz gibt es 348 Schweinehalter.
Im Landkreis Harz gibt es 348 Schweinehalter. Chris Wohlfeld Lizenz

Halberstadt/Quedlinburg - Zu enge und überfüllte Ställe, Schwanzkupieren und Zähneschleifen bei den Ferkeln: Berichte über Praktiken in deutschen Schweinezuchtbetrieben schrecken immer wieder auf.

Wie sieht dies im Landkreis Harz aus?

„Tierschutzwidrige Zustände, wie sie zuletzt in den Medien publiziert wurden, sind während der Kontrollen im Landkreis Harz nicht vorgefunden worden“, lautet das Fazit von Landrat Martin Skiebe (CDU) auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag.

Im Landkreis Harz sind 348 Schweinehalter registriert. Davon waren in den letzten fünf Jahren fünf Betriebe ausgewiesene Schweinezuchtbetriebe. Diese Zahl hat sich zwischenzeitlich auf drei Betriebe reduziert. Diese drei Betriebe bewirtschaften derzeit zwischen 500 und 1 200 Sauenplätzen.

Von 2009 bis 2013 gab es insgesamt vier relevante Beanstandungen in Zuchtbetrieben. So war beispielsweise in einem Fall die Stallbeleuchtung unzureichend, es wurde gegen tierseuchenrechtliche Dokumentationspflichten und die Nutztierhaltungsverordnung verstoßen. Es erfolgten schriftliche Belehrungen und es wurden Auflagen erteilt. „Der Abschluss von Baumaßnahmen bei der Sauenhaltung wird zeitnah im Rahmen einer Nachkontrolle überprüft“, sagte Skiebe. Zwangsmaßnahmen wurden bisher nicht festgelegt.

Wie oft wird die Haltung kontrolliert?

Die veterinärrechtliche Überwachung wird risikoorientiert nach tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Erfordernissen durchgeführt. Die Schweinezuchtbetriebe werden mindestens einmal jährlich kontrolliert. Aufgrund geänderter Rechtsvorschriften fanden in allen Betrieben Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zur Einzel- und Gruppenhaltung der Sauen statt. Die Routinekontrollen werden kurzfristig, in der Regel 24 bis 48 Stunden vorher, mit dem Betreiber abgestimmt, damit dieser bei der Kontrolle vor Ort und auskunftsfähig ist. Kontrollen aus besonderem Anlass waren laut Skiebe nicht erforderlich. Die Kontrollen umfassen insbesondere tierseuchen- und tierschutzrechtliche Anforderungen sowie auch Futtermittel- und Tierarzneimittelrecht. Insgesamt wurden die Schweinezuchtbetriebe in den letzten fünf Jahren bis heute 29 mal veterinärrechtlich kontrolliert. Zwei Zuchtbetriebe haben in den letzten fünf Jahren aus ökonomischen Gründen auf Schweinemast umgestellt.

Wer kontrolliert?

Im Landkreis Harz kontrolliert das Veterinäramt die Einhaltung der veterinärrechtlichen Vorschriften. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen ist das Umweltamt des Landkreises immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde (Baugenehmigungen erteilt das Bauordnungsamt). Konkret zuständig ist das Amt für zwei genehmigungsbedürftige Schweinemastbetriebe (Mastplätze zwischen 1 500 bis 2 000 Plätze) in Asmusstedt und Derenburg, sowie eine genehmigungsbedürftige Sauenhaltung (von 560 bis 750 Plätze) in Rohrsheim. Daneben sind weitere sechs nicht genehmigungsbedürftige Mastschweineanlagen erfasst, die „eine relevante Größe“ besitzen. Umfang und Häufigkeit der Überwachungen werden von der Behörde bestimmt. In genehmigungsbedürftigen Schweinehaltungsanlagen erfolgten drei anlassbezogene Kontrollen seit Zuständigkeit der Behörde ab 1. Januar 2010. In nicht genehmigungsbedürftigen Schweinemastanlagen waren es zwei. (mz)