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Pädophilie-Skandal in Quedlinburg Pädophilie-Skandal in Quedlinburg: Kinderschänder ist voll schuldfähig

Von Ingo Kugenbuch 06.11.2017, 07:19
Heinz-Dieter D. (r.) mit seinem Anwalt Thomas Domanski im Landgericht Magdeburg.
Heinz-Dieter D. (r.) mit seinem Anwalt Thomas Domanski im Landgericht Magdeburg. Ingo Kugenbuch

Magdeburg/Quedlinburg - Petra D. war sieben Jahre alt, als ihr Vater sie zum ersten Mal sexuell missbrauchte. Damals - es war Mitte der 70er Jahre - hat der Bremerhavener Heinz-Dieter D. seine Tochter mit der Aussicht auf ein Eis dazu gebracht, ihn oral und mit der Hand zu befriedigen. Als sie zwölf war, nahm er Petra auf einem Schiff mit nach New York. Kurz vor der Ankunft sollte sie ihn wieder befriedigen. Als sie nicht wollte, drohte er seiner Tochter, dass sie sonst nicht an Land gehen dürfe.

Doch es war mehr Druck nötig, um die Zwölfjährige zum Sex mit ihrem Vater zu bewegen. Heinz-Dieter D. log das Mädchen an: Sie habe das Wasser zu lange laufen gelassen, dadurch sei die Pumpe vom Swimmingpool kaputt gegangen, behauptete er. Sie müsse nun den Schaden von 20 000 Mark begleichen. Er könne sie aber davor bewahren - wenn sie ihm zu Willen wäre. An 11 von 14 Abenden schaffte es Heinz-Dieter D., seine Tochter mit dieser Lüge zum Sex zu bewegen.

Missbrauch war verjährt

Für diese Taten, die in allen Einzelheiten in seiner Akte dokumentiert sind, wurde Heinz-Dieter D. nie bestraft - das Mädchen sprach erst viele Jahre später darüber. Da war der Missbrauch längst verjährt. Vielleicht tröstet es sie jedoch, dass ihr heute 68-jähriger Vater nun voraussichtlich für mindestens zehn Jahre ins Gefängnis geht. Denn Heinz-Dieter D. muss sich derzeit vor dem Landgericht Magdeburg wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen verantworten.

Frau sitzt in Haft

Ines H. aus Quedlinburg hatte ihm und anderen Männern ihre zum Zeitpunkt der ersten Tat im Herbst 2010 erst zehnjährige Tochter und die eigene 15-jährige Schwester für Geld zum Sex überlassen. Die Frau sitzt dafür derzeit in Haft.

Der Angeklagte hat fünf Taten eingeräumt. Mal hat er das Mädchen demnach allein missbraucht, mal war ein Komplize dabei. Mal fand der Missbrauch in Wernigerode statt, mal in Quedlinburg, mal auch in Bremerhaven. Immer hat Heinz-Dieter D. während der Taten auch fotografiert und gefilmt.

Der Mann aus Bremerhaven wurde bereits im Mai 2015 vom Landgericht Leipzig wegen einer der Taten in Wernigerode zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Diese Strafe ist mittlerweile rechtskräftig und wird mit dem Urteil des Landgerichts Magdeburg zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden.
Der psychiatrische Gutachter bescheinigte Heinz-Dieter D. am Montag die volle Schuldfähigkeit.

Untersuchung abgelehnt

„Es ist nie eine Persönlichkeitsauffälligkeit festgestellt worden, die eine strafrechtlich relevante Persönlichkeitsstörung vermuten lässt“, sagte der Sachverständige vor dem Landgericht. Er musste sich auf Unterlagen und frühere Untersuchungen beziehen, da Heinz-Dieter D. eine Untersuchung abgelehnt hatte. Laut Gutachter ist der Angeklagte kein „Neigungspädophiler“. Er habe genauso Sex mit erwachsenen Frauen gehabt. Es gebe also „Hinweise auf eine primäre heterosexuelle Orientierung mit einer gewissen Neigung zum Experiment“.

Sicherheitsverwahrung notwendig

Der Sachverständige hält den für die Sicherungsverwahrung nach der Haft notwendigen „Hang zu erheblichen Straftaten“ bei Heinz-Dieter D. für gegeben.
Dieser Hang zeigte sich zum Beispiel auch an dem, was Heinz-Dieter D. in den 90er Jahren in Quedlinburg trieb. Damals war er mit einem gerade 16-jährigen Mädchen zusammen, das er auf den Strich schickte. Außerdem drehte er mit ihr und mehreren anderen jungen Quedlinburgern - Mädchen und Jungen - Pornofilme, die er verkaufte.

Dafür wurde er im September 1999 vom Amtsgericht Quedlinburg wegen der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen, Prostitution, Zuhälterei und Menschenhandel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg wird am 7. Dezember fortgesetzt. (mz)