Kurzentrum Bad Suderode Kurzentrum Bad Suderode: "Das wird richtig teuer"

Bad Suderode/MZ - Jetzt bekommt die Stadt Quedlinburg das nächste Riesenproblem durch das vor einem Jahr geschlossene Kurzentrum in Bad Suderode: Am Dienstag nach Pfingsten verhandelt das Arbeitsgericht in Halberstadt die Klagen mehrerer ehemaliger Mitarbeiter der kommunalen Einrichtung gegen ihren Arbeitgeber. Diese undankbare Stellung musste Quedlinburg nach der Eingemeindung Bad Suderodes - quasi automatisch - wieder übernehmen. Nach dem geplatzten Verkauf an die Pro Habitare Projektentwicklungs-AG kommen dadurch weitere Kosten von mehreren 100 000 Euro auf die ohnehin überschuldete Stadt zu.
"Ein Problem der Stadt"
Ausgemacht war bislang, dass Quedlinburg zuzüglich zu den vereinbarten - und noch ausstehenden - 450 000 Euro von Käufer Pro Habitare 179 000 Euro an die entlassenen Mitarbeiter zahlt. Laut Stadtverwaltung hat sie ihren Anteil längst auf ein Rechtsanwaltsanderkonto überwiesen. Aus Sicht von Anwalt Uwe Bitter, der einige der ehemaligen Mitarbeiter vertritt, „ist das jetzt alles ein Problem der Stadt“. Sie müsste also auch für den Anteil der Pro Habitare aufkommen. Falls die Stadtverwaltung in den Kündigungsschutz-Verfahren verlieren sollte, und davon ist Bitter überzeugt, will er seine Forderung sogar nochmals erhöhen. „Das“, sagt Bitter der MZ, „wird richtig teuer.“ Statt der üblichen Abfindung von einem halben Brutto-Monatslohn pro Beschäftigungsjahr fordert Bitter derzeit 0,85. Falls seine Mandanten vor Gericht gewinnen, will er die Quote sogar auf einen ganzen Monatslohn steigern.
Dass sich Quedlinburg noch aus der Affäre ziehen kann, davon geht Bitter nicht aus: „Es wird keinen Vergleich geben“, sagt er. Denn Kündigungen wegen der Schließung eines Betriebs seien dann unwirksam, wenn gleichzeitig über dessen Verkauf verhandelt werde - so wie es im Falle des Kurzentrums geschehen ist. „Die Kündigungen sind rechtswidrig, und darum wollen die Beschäftigten eine angemessene Abfindung“, sagt Bitter. Die Stadt wollte sich gestern dazu nicht äußern.
Pro-Habitare-Anwalt droht mit Klage
Doch damit nicht genug. Parallel zu dem Arbeitsgerichtsverfahren droht auch Pro-Habitare-Anwalt Heinz Fritsch mit einer Klage, weil Quedlinburg nun endgültig die Reißleine gezogen hat und vom Verkauf zurückgetreten ist. Zentraler Streitpunkt zwischen Fritsch und der Quedlinburger Stadtverwaltung: Die Bürgschaft über die Kaufsumme von einer Million Euro sei erst bis zum 30. Juni fällig, glaubt der Anwalt. Grund: Im Kaufvertrag steht, dass diese Bürgschaft zum 30. Juni 2019 an den Erwerber zurückzugeben sei und sie eine Laufzeit von fünf Jahren habe. „Wir haben die Argumentation geprüft und denken nicht, dass sich diese Frist aus dem Kaufvertrag ergibt“, sagte dagegen der stellvertretende Oberbürgermeister Wolfgang Scheller. Im Kaufvertrag sei außer dem Rückgabedatum keine Frist vereinbart. „In diesem Fall gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Danach ist die Bürgschaft sofort nach Vertragsabschluss fällig.“ Der war am 23. Dezember 2013.
Ob Fritsch tatsächlich für die Pro Habitare klagen wird, blieb am Dienstag unklar. Der Anwalt sagte der MZ, er versuche seinen Auftraggeber, den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Marienburg, „auf allen Kanälen“ zu erreichen. Er hatte - genau wie die MZ - keinen Erfolg.