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Jens Rennecke vorm Amtsgericht Jens Rennecke vorm Amtsgericht: Geldstrafe wegen Computerbetrugs

11.09.2019, 07:58

Quedlinburg - Jens Rennecke hat sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten müssen. Die Anklage: Obwohl er gewusst habe, dass eine Seniorin wegen Demenz unter Betreuung gestellt werde, soll er mit deren EC-Karte und ihrer Geheimzahl Geld vom Konto der Frau abgehoben haben - insgesamt 6 .00 Euro. Jens Rennecke räumte das ein.

Während Staatsanwaltschaft und Gericht ihm zu verdeutlichen versuchten, dass die Seniorin ab diesem Zeitpunkt nicht mehr selbstständig handlungsfähig gewesen sei und er nicht mehr hätte über ihr Konto verfügen dürfen, sah Rennecke keine Schuld.

Er und seine Familie seien mit der Frau befreundet gewesen, hätten sich um die Seniorin gekümmert, auch zuvor schon Geld für sie abgehoben, schilderte er. Bei der Anhörung wegen der Einrichtung einer Betreuung für die Seniorin - die diese nicht gewollt und gegen die sie auch Beschwerde eingelegt habe - habe er mit der Frau besprochen, dass es künftig schwer für sie sein werde, Dinge allein zu regeln.

Landgericht hatte eine erneute Begutachtung der Frau angeordnet

Die Beschwerde der Frau, der vom Amtsgericht nicht gefolgt worden sei, habe er an das Landgericht Magdeburg weitergeleitet, sagte Rennecke. Das, so erklärte Richterin Antje Schlüter, erfolgte auch seitens des Amtsgerichtes. Das Landgericht ordnete eine erneute Begutachtung der Frau an. Die Seniorin habe dann angegeben, mit der Betreuung einverstanden zu sein und ihre Beschwerde zurückzunehmen, erklärte Antje Schlüter.

Zu den Geldbeträgen erklärte Jens Rennecke, dass er diese für die Seniorin „abgehoben und in Sicherheit gebracht“, also sie der Frau gegeben habe, die „in den allermeisten Fällen“ neben ihm am Geldautomaten gestanden habe.

Richterin rügt Rennecke: „Es war nicht Ihre Aufgabe, für die Frau Geld in so genannte Sicherheit zu bringen“ 

„Es war nicht Ihre Aufgabe, für die Frau Geld in so genannte Sicherheit zu bringen. Dafür sind Betreuer da“, machte Antje Schlüter dem Angeklagten deutlich. Zum Abheben sei er nicht berechtigt gewesen:

„Das ist Computerbetrug“ - und für die Richterin ein „klassisches Beispiel dafür, wie Unwissenheit und Krankheit anderer ausgenutzt werden, um zu Geld zu kommen“. „Fakt ist: Sie sind Betrüger“, so die Richterin in der Begründung ihres Urteils, mit dem sie dem „für meine Begriffe noch sehr milden“ Antrag der Staatsanwaltschaft folgte: eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen in Höhe von je 15 Euro und die Einziehung von 6.200 Euro zugunsten der Seniorin.

Jens Rennecke kündigte an, in Revision gehen, eine erneute Verhandlung zu wollen. „Dann mit meinen Zeugen. Die waren ja heute nicht da.“ (pek)