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Prozess vor dem Landgericht Haftstrafen für Automatensprenger aus Quedlinburg und Thale

Nach Explosionen in Rieder und Wasserleben: Welches Urteil die 5. Große Strafkammer am Montag verkündet hat.

Von Petra Korn 10.10.2022, 16:18
Die Filiale der Harzparkasse in Rieder nach der Sprengung des Geldautomaten im Dezember  vergangenen Jahres.
Die Filiale der Harzparkasse in Rieder nach der Sprengung des Geldautomaten im Dezember vergangenen Jahres. Foto: Korn

Magdeburg/Landkreis Harz/MZ - Haftstrafen für zwei Automatensprenger aus dem Landkreis Harz: Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hat am Montag einen 38-Jährigen aus Quedlinburg und einen 29-Jährigen aus Thale wegen Diebstahls und der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen zu Freiheitsstrafen von je fünf Jahren verurteilt. Die beiden hatten gestanden, im Dezember vergangenen Jahres Geldautomaten in Wasserleben und Rieder (beide Landkreis Harz) gesprengt zu haben; in Wasserleben flüchteten sie ohne Beute, in Rieder stahlen sie 47.560 Euro. Der entstandene Sachschaden an den Gebäuden war enorm. Zuvor hatten die Männer einen Automaten in Teutschenthal (Saalekreis) angegriffen. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Beide Männer sind drogensüchtig, sie standen auch während der Straftaten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Mit dem Geld aus den Automaten wollten sie auch ihren Konsum finanzieren.