Grünschnitt in Quedlinburg Grünschnitt in Quedlinburg: Räucherei beginnt heute

Quedlinburg/MZ - Unübersehbar werden ab dem 1. März wieder die Gartenhaufen lodern. Bis zum 20. April oder im Herbst darf fast jeder Haus- und Kleingartenbesitzer seinen Grünschnitt einmal pro Jahr in Flammen aufgehen lassen. Ausnahmen bilden lediglich die Ortschaften Bad Suderode, Blankenburg sowie Halberstadt, in denen das Verbrennen untersagt ist.
Im Einzelfall könnte nach Absprache mit den Veranstaltern auch das Osterfeuer eine Alternative zum Gartenfeuer sein. Trotzdem stellt sich für viele beim Ordnung schaffen im Garten nach dem Winter die Frage: Wohin mit dem Grünschnitt, wenn er sich nicht in Rauch und Asche verwandeln soll?
„Vor dem Verbrennen sollte jeder sorgfältig prüfen, ob es dafür keine geeigneten Alternativen gibt“, betont Ingelore Kamann von der Pressestelle des Landkreises Harz. Das Umweltamt weise in diesem Zusammenhang auf umfangreiche und kostenlose Möglichkeiten der Entsorgung hin. „Das Kompostieren sollte immer Vorrang vor dem Verbrennen haben.“ Reiche der Platz zur Eigenkompostierung nicht aus, wäre eine Abgabe denkbar.
„Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (Enwi) beginnt am 24. März mit den Baum- und Strauchschnittsammlungen in den Städten und Ortschaften“, sagt Pressesprecherin Heide Wonneberg. „Ergänzend zur Straßensammlung können private Haushalte ganzjährig auch Kleinmengen an Baum- und Strauchschnitt bis maximal zwei Kubikmetern pro Tag und Anlieferung mit eigenen Transportmitteln kostenfrei zu den Wertstoffhöfen bringen (siehe „Annahmestellen für Grünschnitt“).“
Die Mitarbeiter der Nordharzer Entsorgungs GmbH sammeln im Auftrag der Enwi nur das ein, was bis 7 Uhr vor den Grundstücken am Straßenrand gebündelt oder in offenen Gefäßen bereitgelegt ist.
„Um die ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten“, sagt Wonneberg, sollten folgende Hinweise beachtet werden:
Es wird ausschließlich Baum- und Strauchschnitt gesammelt.
Sollte durch Bauarbeiten die Abfuhr eingeschränkt sein, ist der Grünschnitt an der nächsten befahrbaren Straße abzulegen.
Um das Aufladen zu erleichtern, ist der Baum- und Strauchschnitt vorher mit Naturfaserfaden zu bündeln. Metall- oder Plastikbänder können in der Kompostanlage nicht verrotten.
Die Bündel dürfen nur bis zu 25 Kilogramm schwer und bis zu 2 Meter lang sein, die Äste maximal 15 Zentimeter dick.
Für Kleinmaterial bieten Vertriebsstellen (siehe Entsorgungskalender) 70-Liter-Papiersäcke zum Preis von 50 Cent je Sack an.
Das Material kann auch in Körben, Wannen, Eimern oder Kartons bereitgestellt werden, nicht aber in Textil- oder Plastiksäcken sowie Regen- und Abfallbehältern.
Bei Verschmutzung muss die Ablagestelle danach gesäubert werden.
„Werden diese Hinweise schon bei der Vorbereitung des Materials beachtet, sollte es keine Probleme geben“, erklärt Wonneberg.
Zusätzlich sei wieder allen Gartenanlagen im Landkreis Harz das kostenlose Bereitstellen und Abholen von Containern für Grünschnitt angeboten worden. Besonders in Halberstadt und Blankenburg, wo ein ganzjähriges Brennverbot gilt, sei die Nachfrage hoch. „Insgesamt nutzen 119 Gartenanlagen dieses Angebot“, rechnete Wonneberg vor.
„Das Verbrennen des Materials sollte immer die Ausnahme sein“, erklärt Kamann. Es sei von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Sonnabend von 8 bis 14 Uhr gestattet. „An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen generell verboten.“
Sie gibt Hinweise, bevor die Feuer angezündet werden:
Nicht verbrannt werden darf bei lang anhaltender, extremer Trockenheit oder feuchter Witterung sowie bei austauscharmen Wetterlagen (kein Wind).
Das Brenngut muss trocken sein. Es ist es untersagt, frische oder feuchte Gartenabfälle zu verbrennen.
Bereits angehäufte Gartenabfälle sind zum Schutz von Kleintieren direkt vor dem Verbrennen umzuschichten.
Mindestabstände, wie 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben und öffentlichen Flächen sowie 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien, sind einzuhalten.
Wichtig: Wer im Frühjahr verbrennt, darf im Herbst nicht noch einmal Gartenabfälle anzünden.
Die Termine für die jeweiligen Orte stehen im Entsorgungskalender 2014 oder sind im Internet unter www.enwi-hz.de zu finden. Die Mitarbeiter der Enwi sind bei Rückfragen montags bis samstags unter 03941/68 80 45 zu erreichen.
Fragen zum Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen beantworten der Sachgebietsleiter der Unteren Abfallbehörde, Bernd Germer, unter Telefon 03941/5970 57 66 oder die Mitarbeiter unter
- 57 93 und
- 57 64.
