Gemeindegebietsreform Gemeindegebietsreform: Bad Suderode und Gernrode gehen zurück nach Quedlinburg

quedlinburg/MZ - Der Landtag hat am Donnerstag einstimmig die Eingemeindung von Gernrode und Bad Suderode in die Stadt Quedlinburg zum 1. Januar 2014 beschlossen. Der Beschluss hatte ursprünglich bereits im November erfolgen sollen, war aber auf Antrag der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung genommen worden.
Hintergrund war ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg, wonach der Gemeinde Rieder zugebilligt wurde, nach Ballenstedt zu wechseln. Ursprünglich hätte Rieder laut Gesetzentwurf des Innenministeriums mit nach Quedlinburg eingemeindet werden sollen. „Die Gemeinde Rieder wurde daraufhin im Innenausschuss aus dem Gesetzestext gestrichen“, sagt Innenausschussvorsitzender Ronald Brachmann (SPD).
Dem entsprechenden Antrag von CDU und SPD hatte sich die Linke, die einen gleichlautenden Antrag einbrachte, angeschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde anschließend ohne weitere Debatte in dritter Lesung beschlossen – ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltung. „Es war zu erwarten, dass es so ausgehen würde“, sagt Detlef Kunze, Bürgermeister von Gernrode, der MZ auf Anfrage. „Für mich und viele Bürger geht damit die 23-jährige Erfolgsgeschichte der Stadt Gernrode zu Ende“, so Kunze. „Ich bedauere das sehr und bin enttäuscht von dieser Entscheidung.“ So werde der Kommune nicht die Chance gegeben zu beweisen, dass sie wirtschaftlich stark genug ist, um allein zu bestehen.
Keine erneute Klage
In Gernrode habe sich nur etwas bewegt, wenn die Stadt selber verantwortlich gewesen sei, so Kunze. Kunze erwägt, rechtlich gegen die Eingemeindung vorzugehen. „Das neue Gesetz ist genauso fehlerhaft wie das alte“, sagt der Bürgermeister. In seiner Sitzung am Dienstag um 19.30 Uhr soll der Gernröder Stadtrat deshalb darüber entscheiden, ob ein erneutes Rechtsbehelfsverfahren gegen das Gesetz vor dem Landeverfassungsgericht angestrengt werden soll.
Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht komme jedoch nicht in Frage, so Kunze. Zur Erinnerung: Das erste Eingemeindungsgesetz für Bad Suderode, Gernrode und Rieder ist im Februar für verfassungswidrig erklärt worden, weil bei der Anhörung eine Frist nicht eingehalten worden war. Auch Quedlinburgs Bürgermeister Eberhard Brecht ist von der Entscheidung des Landtages nicht überrascht: „Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Zusammenschluss von Ballenstedt und Rieder gab es ja nicht mehr viele Optionen.“
Beruhigung der Situation?
Der Landtag habe nun eine Variante gewählt, die zur Beruhigung der Situation beitrage, sagt Brecht wenig begeistert. „Es ist die Frage, ob diese Lösung von unseren Kindern und Enkelkindern als günstig angesehen werden wird.“ Brecht hätte lieber gesehen, dass der komplette Dreierbund von Rieder, Bad Suderode und Gernrode - die derzeit die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode bilden - nach Quedlinburg eingemeindet wird. „Das Zusammenbleiben der drei Kommunen war auch mal die Forderung der drei Bürgermeister. Alles andere wurde als Sünde angesehen - die Sünde ist jetzt eingetreten.“
Die Idee, auch das neue Gesetz anzufechten, hält Brecht für abenteuerlich, „weil es wieder ein Schritt ist, der der Normalität entgegenwirkt“. Er werde in Quedlinburg schon von Menschen angesprochen, die ihm rieten, die Gernröder dort zu lassen, „wo der Pfeffer wächst“. „Langsam wird eine Anti-Bewegung deutlich.“ Dennoch sollte man sich von „emotionalen Tiefs“ nicht beirren lassen, sagt Brecht. Auch wenn es schwerfällt. „Es geht hier schließlich um eine strategische Entscheidung.“
Bad Suderodes Bürgermeister Gert Sauer war am Donnerstag nicht erreichbar.
